Die Unfallkasse RLP – Ein Newsletter mit Freude…
Montag, 15. Dezember 2008 | Autor: Björn
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP) hat in ihrem Newsletter Nr 32/33 vom September 2008 einige interessante Aussagen gemacht, denen ich so nicht zustimmen kann.
Hierbei wird ein Beispiel gemacht, mit einem heruntergefallenen Kind von einer Sprossenwand, das sich den Oberschenkel prellt. Anschließend wird ein Rettungseinsatz mit begleitendem Notarzt erwähnt.
Dieser sei unnötig und eine Taxi-Fahrt habe es auch getan.
Dem kann ich nur widersprechen. Gerade wenn das Kind von einer Sprossenwand fällt, ist es nicht auszuschließen, dass es sich nicht noch mehr verletzt hat und auch bei starken Schmerzen ist ein Notarzt-Einsatz ohne Weiteres indiziert.
Aber selbst wenn nicht, kann es der Erzieher/Lehrer nun mal nicht ausschließen, dass nicht noch ein schwerere Verletzung stattgefunden hat.
Auch darf der Taxifahrer den Transport, der von der Unfallkasse vorgeschlagen wird, den Transport einfach ablehnen.
Ein Transport mit dem Privat-PKW sei nicht ausgeschlossen, so der zuständige Ansprechpartner Herr Alois Meier, da der Transport eine „Dienstfahrt“ sei.
Ein Rechtsanwalt erwähnte mir gegenüber allerdings, dass man einen Privat-Transport nicht durchführen sollte, da man sich dabei in eine rechtliche Verantwortung bringt, die man als Laie einfach nicht erfüllen kann.
Fakt ist, dass auch das Totschlagargument, der Rettungswagen inklusive Notarzt stünde dann „echten“ Notfällen nicht zur Verfügung, ist ein wenig hanebüchen. Selbstverständlich stehen Rettungsmittel nicht in beliebiger Menge zur Verfügung, aber der Fall steht ebenso, wenn ein Betrunkener in der Kneipe liegt.
Die Entscheidungskompetenz, ob ein Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder gar Notarztwagen/Rettungshubschrauber (NAW/RTH) benötigt wird, liegt bei der Rettungsleitstelle. Diese hat die Verantwortung, gegebenenfalls mittels der Rückfragen zu entscheiden, welches und wie viele Rettungsmittel zum Einsatz kommen. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass es der Anrufende “übertreibt“ und deswegen das „falsche“ Rettungsmittel kommt. Aber das ist ein in Kauf zu nehmender Kollateralschaden.
Auch ist das Beispiel, dass in diesem Newsletter erwähnt wird, ein wenig realitätsfern, alle von mir befragten Erzieher/Lehrer gaben an, im Falle einer Prellung (wenn diese als solche ersichtlich ist) primär die Eltern anzurufen, auf dass diese die weiteren Entscheidungen treffen. Nur im Falle eine „schwereren“ Verletzung würde ein Notruf abgesetzt.
Es ist nun mal eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Niemand wird wegen einer (offensichtlichen) Prellung oder einer Schürfwunde einen Notruf absetzen.
Der Punkt ist, dass ein Notruf bzw. Transport ins Krankenhaus nur bei einer erheblichen Verletzung oder bei starken Schmerzen via Notruf veranlasst wird. Und beides ist rein theoretisch fast eine Notarzt-Indikation. Zumal bei einer Schenkelhalsfraktur (das wäre die schlimmere Variante zu der Schenkelprellung) ein Liegendtransport angezeigt ist, welcher von einem Taxi nicht durchgeführt werden kann.
Ein weiterer Punkt ist, dass der Newsletter ausführt, die Eltern „könnten“ angerufen werden, welches faktisch falsch ist, da sie angerufen werden müssen. Vor allem wenn das Kind privat (will heißen im eigenen PKW) in die Klinik/zum Arzt verbracht wird.
Bei mir verbleibt trotz allem ein etwas bitterer Nachgeschmack, wenn ich diesen Newsletter lese. Es kann natürlich sein, dass meine Sichtweise verzerrt oder eingefärbt ist, aber jedem, dem ich diesen Newsletter vorgelegt habe, teilt meine Meinung, dass es sich dabei um eine gezielte Verunsicherung der verantwortlichen Erzieher/Lehrer handelt.
Auf diese Frage führte Herr Meier mir gegenüber aus, es handele sich lediglich um eine Herausarbeitung der Sachlage, nicht um eine gezielte Handlungsanweisung. Auf meinen Hinweis, dass die Entscheidungskompetenz über das Rettungsmittel bei der Leitstelle läge bekam ich die Antwort, dass der Ersthelfer vor Ort ja aber schon im gewissen Sinne diese Entscheidung tragen müsse.
>Dem muss ich zwar beipflichten, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Nämlich reicht die Entscheidungskompetenz des Ersthelfers nur bis zu dem Punkt, ob er einen Notruf absetzt oder nicht. Ab da fällt alles Weitere ins Fachgebiet des Leitstellendisponenten.
Ich kann nur immer wieder ausführen, dass ein Transport in die Klinik nur durch Fachpersonal erfolgen sollte, es sei denn, der Patient wünscht das nicht.
Aber dabei muss man sich auch immer wieder vor Augen halten, was eigentlich ein Notfall ist. Es ist keine Abschürfung und eigentlich auch keine Prellung. Es handelt sich dabei um schmerzhafte, mittel- bis schwere Verletzungen, Unfälle oder lebensbedrohliche Ereignisse.
Selbstverständlich schließt die UKRLP aus, dass in einem solchen Fall der Transport durch ein Taxi erfolgen sollte, aber mich würde die Statistik interessieren, die zu den Ausführungen in dem Newsletter geführt hat, denn sonst kann ich mich nur fragen, warum man die Erzieher/Lehrer so verunsichern muss.
Ebenso darf ein Erzieher/Lehrer nicht ohne Weiteres einen Schüler ohne Beaufsichtigung ins Krankenhaus/zum Arzt bringen lassen.
Ich will mir gar nicht ausmalen, was passieren würde, sollte das Kind (!Achtung es folgt ein Worst-Case-Scenario!) vom Taxi-Fahrer vergewaltigt und umgebracht werden. Ich verwende diese Übertreibung bewußt, um die Problematik zu verdeutlichen.
Herr Meier führte aus, man wolle die Erzieher/Lehrer gegenüber der vorliegenden Problematik der unnützerweise gerufenen Rettungsmittel sensibilisieren, aber das sollte man meines Erachtens durch sinnvolle und ausreichende Fortbildung der Lehrer in Erster Hilfe geschehen und nicht durch „zweifelhafte“ Newsletter, die mehr Verunsicherung säen, als die Angesprochenen in ihrem Handeln zu bestätigen.
Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:
info@schockzeichen.de
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