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Stabile Seitenlage bei Säuglingen

Sonntag, 11. Januar 2009 | Autor:

Einige Fragen bringen mich immer wieder ins Grübeln… So auch die folgende.
Also möchte ganz gern die entsprechende Thematik kurz erläutern.

Kinderärzte in ganz Deutschland raten dazu, Säuglinge nicht in Baulage schlafen zu legen. Das liegt an der Prävention gegenüber dem “Plötzlichen Kindstod” (Sudden Infant Death Syndrome: SIDS).
Einzelheiten zu diesem Syndrom, auf das ich hier nicht weiter eingehen möchte, sind weitestgehend ungeklärt.
Bestimmte Risikofaktoren können aber relativ einfach ausgeschaltet werden. Dazu gehört beispielsweise das Schlafen in der Bauchlage, oder auch das Verwenden eines Baby-Schlafsackes anstatt einer Decke.

Von der Bauchlage ist also bei gesunden Säuglingen beim Regelschlaf abzusehen.
Ebenso von einer seitlichen Lage, da sich Säuglinge schon sehr früh selbstständig aus der seitlichen Lage in die Baulage drehen können.

Nun ist die Aussage der Guidelines (Richtlinien zur Wiederbelebung) allerdings, dass bewusstlose Säuglinge in die “Stabile Seitenlage” verbracht werden.
Dies hat selbstverständlich (bei normaler Atmung) absolute Priorität.

Hierbei entsteht keine höhere Gefahr, dass das Baby an SIDS verstirbt, oder dass es aus der Bewusstlosigkeit reanimationspflichtig wird.
Der Säugling ist ja schon bewusstlos, es soll mittels der “Stabilen Seitenlage” die vorhandene normale Atmung gesichert werden. Dadurch, dass der Säugling bewusstlos ist, wird er außerdem in der “Stabilen Seitenlage” liegen bleiben, da sich Bewusstlose bekanntlich nicht bewegen. Sollte sich der Säugling eigenständig drehen, sollte eine erneut Ansprache erfolgen, da der Säugling wieder zu Bewusstsein gekommen sein könnte.
Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob durch die “Stabile Seitenlage” oder einer annähernden Bauchlage ein erhöhtes SIDS-Risiko besteht.
Der Grundsatz, dass bewusstlose Patienten, gleich welchen Alters, bei normaler Atmung in die “Stabile Seitenlage” verbracht, bzw. bei nicht normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebt werden, behält trotzdem Gültigkeit.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

info@schockzeichen.de

Thema: Allgemeines, Erste Hilfe am Kind | 2 Kommentare