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Ärzte und ihre Anweisungen

Sonntag, 21. Dezember 2008 | Autor:

Es gibt Anweisungen von Ärzten, die mir immer wieder ein Lächeln auf die Lippen zaubern.
Eltern sitzen in den „Erste Hilfe am Kind“-Kursen und es geht um Kopfverletzungen. Alle kommen dabei auf Gehirnerschütterung zu sprechen. Und immer hat mindestens ein Elternteil/-paar ein Kind, das schon mal eine Gehirnerschütterung hatte. Und ausnahmslos alle haben, wenn sie beim Arzt waren, gesagt bekommen, sie mögen doch bitte in regelmäßigen Abständen in die Pupillen leuchten.
Dementsprechend wollen alle als Diagnostik selbiges tun.
Meine Frage ist immer wieder die selbe: „Und was bringt euch das dann? Außer, dass ihr seht, dass euer Kind Pupillen hat?“
Und die Reaktion ist jedes Mal, dass die Eltern ansetzen, etwas zu sagen, aber dann innehalten und nachgrübeln.
Denn was soll es ihnen denn genau sagen? Was bringt es, dass Ärzte sagen, Eltern sollen den Pupillenreflex testen, wenn das Ergebnis keine Aussage für die Eltern hat?
Natürlich gibt es den Eltern eine Aufgabe und sie fühlen sich „nützlich“. Aber ich finde es auch ein wenig belastend für die Eltern, da sie eben mit dem Ergebnis ihrer „Untersuchung“ nichts anfangen können.
Im Zweifelsfall ist es für die Eltern beunruhigender, als würden sie nichts tun, außer das Kind zu beobachten.
Meine Kritik ist einfach, dass Ärzte etwas von den Eltern verlangen, aber ihnen nicht erklären, worauf sie zu achten haben.
Nun ist die Sache mit den Pupillen eine besondere, denn was man im Fernsehen sieht, was die lieben Ärzte da so machen, ist nun mal nur die halbe Wahrheit. Einfach mal so in die Augen leuchten und direkt eine Diagnose haben… So wirkt es vielleicht, aber so ist es nicht. Der Pupillenreflex ist ein interessanter und auch recht aussagekräftiger, wenn man weiß, wonach man suchen muss und wenn man weiß, was er denn aussagt. Denn der Pupillenreflex verstärkt nur ein Verdachtsmoment, eine endgültige Diagnose lässt sich daraus nicht herleiten.
Problematisch ist die Pupillenbeurteilung vor allem bei jemandem der eine Augenerkrankung oder eine Augenoperation hatte. Denn dabei können die Pupillen ganz anders als erwartet reagieren und machen so meine folgenden Ausführungen zunichte.

Wie führt man überhaupt eine Pupillenbeurteilung durch?
Als erstes benötigt man eine helle und punktuelle Lichtquelle. In einem amerikanischen Journal ist sogar erwähnt, dass ein „Penlight“, also die Stift-Lämpchen, die bei uns auch Pupillenleuchten genannt werden, eigentlich „inadäquat“ sei, da das Licht zu schwach und diffus sei. Also, wenn man nun eine solche Lichtquelle hat, sollte man sich mit dem Patienten in einem relativ dunklen Raum befinden, so dunkel, dass man die Pupillen nur noch ganz schwach erkennen kann. Man hält das Licht nah vor das Auge und leuchtet für ein bis zwei Sekunden direkt in die Pupille. Das führt man dann nach einer kurzen Wartezeit (damit die Pupille wieder in die Ausgangslage zurück kann) ein zweites Mal durch. Dabei beobachtet man aber das andere Auge, also das, das man nicht beleuchtet. Und das führt man dann noch auf der anderen Seite durch.

Warum tut man das?
Aus einem ganz einfachen Grund, nämlich liegt die in der Besonderheit der Augen. Und zwar kreuzen sich die Nerven, die für den Pupillenreflex zuständig sind. Das bedeutet, dass wenn ein Auge einen Lichtreiz bekommt, das andere Auge mitreagiert.
Diesen Fakt macht man sich zu Nutze und beurteilt dementsprechend beide Reaktionen.

Nun hängt es davon ab, wie die Augen reagieren. Dabei sollte man am Besten den „normalen“ Reflex der Augen kennen. Diesen könnte man sich beispielsweise bei dem gesunden Kind anschauen, um dann zu wissen, was „normal“ ist.
Dann kann man auch beurteilen, ob die Reaktion nun pathologisch (krankhaft) ist, oder nicht.
Es gibt nun einige Indikatoren, die auf eine intrakranielle Raumforderung schließen lassen.

Normale Pupillen sind rund und reagieren zügig, gleichmäßig und gleichseitig auf Belichtung.
Ein erster Anhaltspunkt ist also die Pupillenform. Sind diese unregelmäßig geformt oder oval, kann man eine Raumforderung nicht ausschließen.
Der zweite Anhaltspunkt ist die Reaktion auf die Belichtung. Reagieren die Pupillen träge oder gar nicht ist auch das eine nicht „normale“ Reaktion.
Und der dritte Anhaltspunkt ist, wenn die Pupillen ungleichmäßig reagieren. Wenn also beispielsweise eine Pupille normal reagiert und die andere träge, ist auch das ein Hinweis auf eine intrakranielle Beteiligung.

Was bedeutet das nun für den „Ersthelfer“?
Sollte sich eines dieser Symptome zeigen, sollte der Patient umgehend ärztlich untersucht werden. Dementsprechend sollte ein Rettungswagen verständigt werden, bzw. wenn sich der Patient bereits im Krankenhaus befindet, sofort eine Schwester benachrichtigt werden, da sich unter Umständen schwere Folgen ergeben könnten.

Alles in allem kann ich nur wiederholen, dass diese Maßnahme nicht durch Laien durchgeführt werden sollte, weil eine Missinterpretation viel zu wahrscheinlich ist. Viel besser ist, das Kind weiter zu beobachten und auf Wesensveränderungen, wie starke Müdigkeit, Agitiertheit (erhöhter Bewegungsdrang) oder Somnolenz (Bewußtseinseintrübung) zu achten. Sollte eines dieser Symptome auftauchen sollte auch hier wieder ein Arzt konsultiert werden.
Eine Kopfverletzung sollte allgemein nicht auf die leichte Schulter genommen werden und beim leisesten Verdacht, dass es sich nicht nur um eine Beule handelt, sollte auf jeden Fall das Kind in die Klinik verbracht werden. Pupillenreaktion hin oder her.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

info@schockzeichen.de

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