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Anmerkung zu den Resuscitation Guidelines 2010

Montag, 18. Oktober 2010 | Autor:

Am heutigen Tag wurden – wie ich ja bereits angemerkt habe – die neuen Richtlinien zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (“Guidelines”) veröffentlicht.
Beim ersten Durchlesen ist mir aufgefallen, dass anders, als von vielen vermutet, sich in der neuen Richtlinie keine Änderungen zur Richtlinie 2005 (bezüglich dem Adult BLS (Basic Life Support (Erwachsenen-Reanimation)) finden.

Auch in der 2010er Richtlinie soll weiterhin eine kombinierte Kompression-Beatmung-Reanimation durchgeführt werden. Ebenfalls gleich bleibt das Verhältnis von 30:2 (Kompression:Beatmung) und die Geschwindigkeit von 100/min. Weiterhin führt die Richtlinie aus, dass eine Mindestrate von 60/min erreicht werden sollte, sowie 120/min nicht überschritten werden sollte.

Weiterhin wird allerdings ausgeführt, dass eine Compression-Only-Resuscitation (Nur-Kompressions-Wiederbelebung) in den ersten Minuten durchaus sinnvoll sein kann. Allerdings würde der Sauerstoffgehalt des arteriellen Blutes nach ca 2-4 Minuten erschöpft sein.

Wie man am aktuellen Schaubild sehen kann, hat sich auch am generellen Vorgehen nichts geändert. Ebenfalls gleichgeblieben ist die “Stabile Seitenlage” und das Vorgehen im Falle eine FBAO (Foreign Body Airway Obstruction (Fremdkörperverlegung der Atemwege)).

Alles in allem kann man sagen, dass größere Änderungen, wie in der Richtlinie von 2005 ausgeblieben sind. Abzuwarten bleibt allerdings die finale deutsche Übersetzung der jeweiligen Organisationen und wie selbige umgesetzt werden.

Eine genauere Besprechung der Richtlinie erfolgt, sobald sie innerhalb meiner Organisation besprochen wurde. Diejenigen, die also demnächst ihre EH-Scheine machen müssen/wollen, können beruhigt sein, es wird sich in naher Zukunft voraussichtlich nichts ändern.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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ERC Guidelines 2005 #2

Mittwoch, 24. Juni 2009 | Autor:

Nach dem ersten Artikel zur Guideline 2005, der hier gefunden werden kann, möchte ich nun endlich den zweiten Teil nachliefern.
Der dritte Teil wird voraussichtlich Anfang nächster Woche erscheinen.

Aber wenden wir uns nun der „neuen“ Stabilen Seitenlage zu.

Die meiste Kritik an der „alten“ Stabilen Seitenlage war die Kompliziertheit und die Schwierigkeit, sie sich zu merken…
In meinen Kursen gab es immer wieder folgende Problematik: 15 Leute, die ihre EH-Fortbildung für die BG gemacht haben und meine Frage, wer sich noch an die Stabile Seitenlage erinnere…
Mit Zögern und „Frolic‘s“ von allen 15 Teilnehmern habe ich dann ein „richtige“ Stabile Seitenlage anlegen können…

Das allein war schon genug, um die Änderung endlich anzustreben, aber da hört es ja nicht auf…
Auch die „schwere“ Handhabung und die vielen praktischen Hindernisse, die es zu überwinden galt, wurden von den Ausbildern immer ein wenig verschwiegen und heruntergespielt.
Allein die Tatsache, dass bei einem „Bewusstlosen“ der Grundtonus der Muskulatur fehlt, kann einen Ersthelfer im Ernstfall völlig aus der Bahn werfen.
Denn in seinem Kurs hatte er einen anderen Teilnehmer, der ihm – wenn auch unterbewusst – helfen wollte und sich dann selbst mitgedreht hat. Oder das aufgestellte Bein dann eben hat einfach stehen lassen.

Jeder der schon mal einen wirklich Bewusstlosen versucht hat, in die Stabile Seitenlage zu legen, weiß wovon ich rede.
Darauf geht aber kein Ausbilder so konkret ein, wir wollen motivieren und nicht abschrecken.

Dieses Problem besteht so zwar jetzt immer noch, aber es fällt einfach nicht mehr so sehr ins Gewicht.

Ich persönlich halte die getätigten Änderungen für äußerst sinnvoll:
Man reduziere die Stabile Seitenlage von 6 Arbeitsschritten auf 3,
Ändere die Komplexität auf ein „verständliches“ Maß,
und nehme die Extremitäten (Arme) aus dem Weg…

Nach den Erfahrungen mit meinen Kursteilnehmern, die nun ihre ersten Fortbildungen haben, da sie die „neue“ Stabile Seitenlage kennen, sind durchweg positiv…

Die Leute trauen sie sich häufiger zu und führen sie sicherer durch. Theoretisch also ein Erfolg auf ganzer Linie.
Häufig kommen allerdings Einwände bezüglich der achsengerechten Lagerung.
Diese ist allerdings tatsächlich nur entscheidend beim Patienten mit einer Wirbelsäulenverletzung.
Diese kann der Ersthelfer jedoch weder ausschließen noch bestätigen. Von daher ist das ein Scheinargument gegen die „neue“ Stabile Seitenlage.
Primärer Grund für die Stabile Seitenlage ist und bleibt die Atemwegssicherung. Und da diese eine lebensrettende Maßnahme darstellt, steht sie eindeutig über Abwendung einer eventuellen Querschnittlähmung. Der Ersthelfer kann nun mal nicht entscheiden, ob die Querschnittlähmung vermeidbar wäre oder nicht, ob der Patient aber im Zweifelsfall aspiriert oder die Zunge die Atemwege blockiert, kann er abschätzen und durch die Stabile Seitenlage beheben.
Und statistisch gesehen haben beispielsweise nur knapp mehr als 1% der verunfallten Motorradfahrer tatsächlich eine Wirbelsäulen Verletzung.
Das mag eine zynische Sichtweise sein, aber ansonsten kann ich dem Ersthelfer auch sagen, dass er am besten gar nichts tut… Und dass das nicht sein kann, sollte jedem klar sein.
Zudem garantiert die „alte“ Stabile Seitenlage keine bessere Lagerung des Patienten. Denn das Drehen des Patienten über seinen eigenen Arm ist eben so „schonungslos“ für den Patienten, wie das Umlagern bei der „neuen“. Und die Armposition der neuen Seitenlage empfinde ich persönlich als weitaus angenehmer.
Des Weiteren hat die „neue“ Stabile Seitenlage den unglaublichen Vorteil, dass sie nun auch bei Kleinkindern und Säuglingen anwendbar ist. Konnte die „alte“ Stabile Seitenlage bei diesen nicht angewendet werden, weil deren Extremitäten unverhältnismäßig kurz waren, ist dies nun durchaus möglich (Ich habe es persönlich an Säuglingen verschiedener Altersstufen getestet).
Aber wie funktioniert sie nun die ominöse „neue“ Stabile Seitenlage?
Hierzu eine bebilderte „Anleitung“:

Pos. 1 der Stabilen Seitenlage

Den zugewandten Arm in zwei Rechten Winkeln neben den Kopf legen (Schutzmann-Stellung)

Die Hand des abgewandten Armes mit dem Handrücken an das Kinn des Patienten legen, die eigene kopfwärtige Hand dagegen legen (Handflächen aufeinander – Backe Backe Kuchen)

Pos. 2 der Stabilen Seitenlage

Mit der fußwärts gerichteten Hand das abgewandte Bein am Oberschenkel, von außen, nahe am Knie greifen, leicht anheben und durch sanften Zug den Patienten zum Ersthelfer drehen.

Endposition der Stabilen Seitenlage

Anschließend nochmals die Atmung prüfen und den Patienten gegebenenfalls zudecken… Fertig.

Alles in allem ist sie schneller, einfacher und sicherer durchzuführen.
Natürlich ist das nicht das Optimum, aber besser als die „alte“ Stabile Seitenlage oder gar nichts zu tun.

Abschließend sollte man noch anmerken, das selbstverständlich ein Notruf abgesetzt werden muss.
Deshalb sollen Ersthelfer „um Hilfe rufen“.
Sollte allerdings – sobald der Patient in die Stabile Seitenlage verbracht ist – niemand erschienen sein, bzw. auf die „Hilferufe“ reagiert haben, soll der Ersthelfer spätestens jetzt selbst einen Notruf absetzen.

Um den „Hilferuf“, bzw. das „um Hilfe rufen“ werde ich mich noch später in einem separaten Artikel kümmern.

Das war Teil 2 des Artikels. Ich hoffe er war informativ zu lesen.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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ERC Guidelines 2005 #1 | ERC Guidelines 2005 #3

Thema: Allgemeines, Erste Hilfe | 2 Kommentare

ERC Guidelines 2005 #1

Freitag, 12. Juni 2009 | Autor:

Nachdem es sehr lange, sehr ruhig war gibt es jetzt mal ein etwas größeres Projekt.
Und zwar die Besprechung der ERC Guidelines 2005.
Das das Thema ein etwas größeres ist, werde ich den Artikel teilen.

Ich hoffe, das ist für die lieben Leser in Ordnung, bei Feedback kann man sich wie gewohnt an mich wenden.

Viel Spaß beim Lesen.

Das International Liason Comittee Of Resuscitation (ILCOR) trifft sich alle 5 Jahre um die momentane „Situation“ bezüglich der Kardio-Pulmonalen Reanimation (Herz-Lungen-Wiederbelebung – HLW) und der angegliederten Themengebiete zu erörtern und zu verbessern. Dies geschah zuletzt im Jahre 2005, da wurde die neue Richtlinie zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (Guidelines) veröffentlicht.
Anschließend geben die jeweils zuständigen Organisationen für Europa (European Resuscitation Council, kurz: ERC) und die Vereinigten Staaten von Amerika (American Heart Association, kurz: AHA) die angeglichenen Richtlinien für die entsprechenden Länder aus.
Die Übersetzung eben jener Richtlinien in Landessprache (die „Veröffentlichungssprache“ ist Englisch) dauert eine weitere Zeit, sodass die 2005 beschlossenen Richtlinien letztendlich 2007 endgültig in Kraft traten.
Ob die Richtlinien vom jüngeren German Resuscitation Council (GRC) weiter angeglichen werden oder sich diese nur um eine zeitnahe einheitliche Übersetzung kümmern werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die 2005 veröffentlichte Richtlinie brachte zum Zeitpunkt des Inkrafttretens seitens der Teilnehmer, wie auch bei den Ausbildern zu einiger Verwirrung und Unverständnis, ob der enthaltenen Veränderungen.

Dazu muss man immer wieder sagen, dass diese enthaltenen Änderungen jeder Richtlinie stets eine gewisse Verbesserung für das Patientenwohl oder der „Handhabbarkeit“ für die Ersthelfer enthalten.

Immer wieder jedoch tritt bei Teilnehmern eine gewisse Skepsis auf, wenn man ihnen diese neue Richtlinie zu vermitteln versucht.
Besonders gravierend äußern sich diese Zweifel, sollte der Teilnehmer bereits vor 2007 (als die neue Richtlinie letztendlich aktuell wurde) einen Kurs besucht haben.

Hierbei entsteht immer wieder das Unverständnis, warum die Inhalte denn nun „schon wieder“ geändert wurden und sie zweifeln dann regelmäßig an dem Sinn der Richtlinien allgemein, wenn sie sich „doch eh wieder ständig ändert“.

So möchte ich nun hier einmal die „neue“ Richtlinie – die ja mittlerweile seit bereits 2 Jahren aktuell ist und unterrichtet wird – beleuchten, um die Vor- und Nachteile selbiger aufzuzeigen.

Dazu möchte ich erst einmal klären, was in der Richtlinie alles enthalten ist.
So finden sich in der Richtlinie folgende – für Ersthelfer relevante – Handlungsanweisungen:

    • Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kardio-Pulmonale Reanimation, kurz: Reanimation) beim Erwachsenen, sowie bei Kindern,
    • Stabile Seitenlage, sowie die
    • Atemwegsverlegung durch Fremdkörper.
  • Die Änderungen belaufen sich in den Gebieten auf verschiedene Dinge.
    Im Verlauf möchte ich nun die Neuerungen vorstellen.
    Vorweg muss folgendes erklärt werden:
    Diese Neuerungen sind als Verbesserungen im herkömmlichen Sinne zu verstehen.
    Es geht hierbei nicht um ein „Richtig“ oder „Falsch“, sondern um ein „besser als vorher“. In der neuen Richtlinie wird eben jener Verbesserung Rechnung getragen, eine signifikante Veränderung zur vorherigen Richtlinie kann meines Wissens nach nicht nachgewiesen werden. Das bedeutet eben, dass ein Mensch, der – wegen mangelnder Fortbildung – nach der vorherigen „alten“ Richtlinie reanimiert wird, keine stark verminderte Überlebenswahrscheinlichkeit hat, zu dem, der nach der „neuen“ Richtlinie reanimiert wird.
    Die grundsätzliche „Überlebensrate“ hängt davon ab, dass die Reanimation möglichst sofort eingeleitet wird, nicht, ob man sich nach den Empfehlungen von 2000 oder 2005 richtet.

    In der Reanimation gibt es mit die größten Änderungen.
    Als Erstes sei die Angleichung der Reanimation bei Kindern und bei Erwachsenen herausgestellt.
    In allen Altersstufen läuft die Reanimation nun in einer Geschwindigkeit von 100 Kompressionen/Minute ab.

    Dies ist eine Würdigung an den Ersthelfer, da Teilnehmer der Kurse „Erste Hilfe“ und „Erste Hilfe am Kind“ sich nicht mehr viele verschiedene Abfolgen merken müssen, sondern der Ablauf prinzipiell immer gleich ist.
    Des Weiteren ist die Erhöhung der Frequenz bei Säuglingen beispielsweise marginal und kann der Übersichtlichkeit halber vernachlässigt werden.
    Zudem ermöglicht die verhältnismäßig niedrigere Frequenz, dass sich das Herz vollkommen mit Blut füllen und somit eine bessere Versorgung der Organe mit Blut gewährleistet werden kann.

    Im Zuge dessen wurde die Anzahl der Kompressionen von 15 auf 30 erhöht. Das ist aus folgendem Grund durchaus sinnvoll.
    Durch die Kompressionen wird die Pumpleistung des Herzens ersetzt, sodass durch die Kompressionen der Blutkreislauf in Gang gesetzt wird, um die lebenswichtigen Organe mit Blut und damit mit Sauerstoff zu versorgen.
    Diese benötigen aber nicht nur einen möglichst kontinuierlichen Blutfluss, sondern auch einen entsprechenden Blutdruck. Selbiger wird nun durch die höhere Anzahl der Kompressionen zuverlässiger erreicht und die Dauer der suffizienten Durchblutung wird dadurch erhöht.

    Gleichzeitig wurde das für den Laien umständliche und komplizierte Aufsuchen des Druckpunktes vereinfacht, indem man den Druckpunkt mit „in der Mitte der Brust“ beschreibt.
    Nachdem bei diesbezüglichen Befragungen herausgefunden wurde, dass bei der Beschreibung „in der Mitte der Brust“ in der Regel exakt der Druckpunkt gezeigt wurde, wurde eben beschlossen, diese Beschreibung mit der vorhergehenden Beschreibung „Am Rippenbogen entlang, bis zum Brustbeinende, dann zwei Finger anlegen und den Handballen der anderen Hand daneben“ zu ersetzen.
    Die Erfahrung zeigt nun, dass diese neue Formulierung nicht nur gut angenommen, sondern auch verständlicher und besser zu merken ist, als die vorherige Umschreibung.

    Weiterhin wurde – auch wenn das von einigen Organisation vehement abgestritten wird – die sogenannte Zwei-Helfer-Methode, bei der sich ein Helfer um die Beatmung des Patienten kümmert, der andere Helfer um die Brustkorb-Kompression (Thoraxkompression), komplett abgeschafft.
    Ein Helfer kümmert sich um beides, bei mehr als einem Helfer wechseln sich beide – unter Berücksichtigung einer möglichst geringen Ausfallzeit der Reanimation – nach etwa 1-2 Minuten (entspricht ca. 2-4 Abfolgen der Reanimation, bestehend aus 30 Kompressionen und 2 Beatmungen) ab, sodass ein Helfer entweder beide Maßnahmen durchführt, oder eben keine.
    Dabei kann eine längere, kontinuierliche Reanimation gewährleistet werden, da die Erschöpfungsanzeichen wesentlich geringer ausfallen, als bei einem einzelnen Helfer.

    Die Beatmungsanzahl wurde innerhalb der neuen Richtlinie verhältnismäßig verkürzt, da es bei 30 Kompressionen bei 2 Beatmungen blieb, diese aber im Vergleich zur vorherigen Richtlinie weiter „entschärft“ wurden, da es sich nicht mehr um 2 „effektive“ Beatmungen bei maximal 5 Versuchen handelt, sondern um 2 Beatmungen. Ob diese nun effektiv sind oder nicht, ist für die Durchführung nun irrelevant.
    Die Begründung hierin ist nun bei genauerer Betrachtung logisch und nachvollziehbar, im direkten Vergleich kommt die Beatmung – bei vorliegendem „dogmatischen Wechsel“ – dann jedoch entsprechend „zu kurz“.

    Man hat in der neuen Richtlinie einen größeren Fokus auf die Durchführung der Thoraxkompressionen gelegt, statt, wie in der vorherigen Richtlinie, auf die Beatmung.
    Grund hierfür ist sehr einleuchtend und eigentlich sogar recht simpel:
    Was will der Patient mit soviel Sauerstoff, wenn dieser nicht transportiert wird…

    Bei einem vorliegenden Herz-Kreislauf-Stillstand liegt die Problematik hauptsächlich darin, dass der Sauerstoff nicht mehr transportiert wird. Denn Sauerstoff ist ja weiterhin noch im Blut gebunden, jedoch muss dieser aber auch erst einmal transportiert werden.

    Der noch im Blut enthaltene Sauerstoff reicht sogar noch für eine – je nach Literatur mehr oder weniger großzügig bemessene – gewisse Dauer aus, um, bei bestehender Blutzirkulation, die lebenswichtigen Organe mit genügend Sauerstoff zu versorgen, ohne dass Folgeschäden auftreten.
    Dazu muss aber eben zeitnah mit der Thoraxkompression begonnen werden.

    Die noch vorhandenen Beatmungen sorgen „nur“ für ein weiteres „Auffüllen“ der im Blut gebundenen Reserven.
    Ob die Beatmung nun effektiv ist, oder nicht, ist in diesem Zusammenhang also uninteressant, da diese nicht zwangsläufig notwendig ist.
    Bei Eintreffen des Rettungsdienstes wird der Patient mit 100%igen Sauerstoff beatmet, sodass dabei dann ein Überangebot an Sauerstoff besteht.

    Eine weitere Neuerung, die dann auch im Zusammenhang mit der Stabilen Seitenlage steht, ist, wann die eben die genannte Stabile Seitenlage verwendet und wann der Patient reanimiert wird.

    Als Voraussetzungen für eine Reanimation werden in der neuen Richtlinie Bewusstlosigkeit des Patienten, sowie eine nicht normale Atmung genannt.
    Diese Änderung in der Formulierung – von „Keine Atmung vorhanden“ zu „Nicht normale Atmung vorhanden“ – stellt wiederum einen großen Knackpunkt dar.

    Immer wieder fand der Rettungsdienst Patienten mit insuffizienter (unzureichender) Atmung vor, die – obwohl bei diesen eine Reanimation angezeigt gewesen wäre – in die Stabile Seitenlage verbracht wurden.
    Den Ersthelfern kann man allerdings hierzu keinen Vorwurf machen, der geneigte Ersthelfer kann nun mal nicht unterscheiden, ob eine Atmung nun suffizient ist, oder nicht – zumindest nicht nach der „alten“ Richtlinie. Denn für den Ersthelfer ist Atmung nun mal Atmung. Ob das nun eine präfinale Schnappatmung ist, oder nicht, das kann der Ersthelfer in diesem Moment nicht beurteilen.

    In der neuen Richtlinie ist nun von einer „nicht normalen Atmung“ die Rede.
    Das bedeutet nun auf der einen Seite, dass auch Patienten, die „eigentlich noch eine Atmung haben“ reanimiert werden, aber auch, dass der Ersthelfer nun in einer „Entscheidungsposition“ ist, die es ihm ermöglicht eine Problematik zu erkennen und entsprechend zu beheben.
    Der Punkt dabei ist nur, dass sich viele Ersthelfer schwer daran tun, zu erkennen, ob es sich bei einer vorliegenden Atmung um eine normale oder eben um eine nicht normale handelt.
    Mein Hinweis ist immer, dass Atemgeräusche, sowohl bei der Einatmung, als auch bei der Ausatmung (Giemen, Brummen, Rasseln), sowie zu schnelles oder auch zu langsames Atmen genauso keine normalen Atemformen darstellen, wie eben gar keine vorhandene Atmung.
    Wenn sich ein Ersthelfer unsicher ist, ob es sich bei der vorliegenden Atmung um eine „normale“ Atmung handelt, sollte er eine Reanimation beginnen.

    Und spätestens dabei fragt sich auch der letzte Teilnehmer immer wieder folgendes:
    Wenn doch aber noch eine Atmung vorhanden ist und damit das Herz doch eigentlich noch schlägt, ist es dann nicht gefährlich Thoraxkompressionen durchzuführen?
    Die Antwort ist seit der berühmten „Schweinestudie“ recht einfach: Nein!

    Zur Erklärung:
    Die „Schweinestudie“ ist eine medizinische Studie, bei der am Schwein überprüft wird, ob es Schäden am schlagenden Herzen hinterlässt, wenn es reanimiert wird.
    Warum ausgerechnet an Schweinen?
    Das liegt erst einmal daran, das man an Menschen nicht so ohne Weiteres solche Studien durchführen kann.
    Zum anderen, weil die Organe des Schweins denen des Menschen am ähnlichsten sind.
    Nun ist es daher so, dass man dabei einer Studie am Schwein Indizien gewinnt, dass, sollte die Fragestellung am Schwein positiv beantwortet werden, ein ähnliches Ergebnis für den Menschen gemutmaßt werden kann.
    Bei dieser Studie ging es nun darum, ob das Herz eine Schädigung davon trägt, sollte es während seiner Tätigkeit reanimiert werden.
    Man hat dabei herausgefunden, dass es – dem Schweineherzen – eben nichts ausmacht, wenn das schlagende Herz reanimiert wird.

    Daher nun die „Umformulierung“ der Richtlinie auf die „normale“, bzw. „nicht normale“ Atmung.

    Alles in allem kann man also festhalten, dass die Änderung der Richtlinie durchaus eine positive Verbesserung für den Patienten im Hinblick auf die Reanimation darstellt.

    So… Das war also der erste Teil der “ERC”-Serie. Bis zur nächsten Folge ein schönes Wochenende

    Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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    ERC Guidelines 2005 #2 | ERC Guidelines 2005 #3

    Thema: Allgemeines, Erste Hilfe | 3 Kommentare