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Anmerkung zu den Resuscitation Guidelines 2010

Montag, 18. Oktober 2010 | Autor:

Am heutigen Tag wurden – wie ich ja bereits angemerkt habe – die neuen Richtlinien zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (“Guidelines”) veröffentlicht.
Beim ersten Durchlesen ist mir aufgefallen, dass anders, als von vielen vermutet, sich in der neuen Richtlinie keine Änderungen zur Richtlinie 2005 (bezüglich dem Adult BLS (Basic Life Support (Erwachsenen-Reanimation)) finden.

Auch in der 2010er Richtlinie soll weiterhin eine kombinierte Kompression-Beatmung-Reanimation durchgeführt werden. Ebenfalls gleich bleibt das Verhältnis von 30:2 (Kompression:Beatmung) und die Geschwindigkeit von 100/min. Weiterhin führt die Richtlinie aus, dass eine Mindestrate von 60/min erreicht werden sollte, sowie 120/min nicht überschritten werden sollte.

Weiterhin wird allerdings ausgeführt, dass eine Compression-Only-Resuscitation (Nur-Kompressions-Wiederbelebung) in den ersten Minuten durchaus sinnvoll sein kann. Allerdings würde der Sauerstoffgehalt des arteriellen Blutes nach ca 2-4 Minuten erschöpft sein.

Wie man am aktuellen Schaubild sehen kann, hat sich auch am generellen Vorgehen nichts geändert. Ebenfalls gleichgeblieben ist die “Stabile Seitenlage” und das Vorgehen im Falle eine FBAO (Foreign Body Airway Obstruction (Fremdkörperverlegung der Atemwege)).

Alles in allem kann man sagen, dass größere Änderungen, wie in der Richtlinie von 2005 ausgeblieben sind. Abzuwarten bleibt allerdings die finale deutsche Übersetzung der jeweiligen Organisationen und wie selbige umgesetzt werden.

Eine genauere Besprechung der Richtlinie erfolgt, sobald sie innerhalb meiner Organisation besprochen wurde. Diejenigen, die also demnächst ihre EH-Scheine machen müssen/wollen, können beruhigt sein, es wird sich in naher Zukunft voraussichtlich nichts ändern.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

info@schockzeichen.de

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ERC Guidelines 2005 #3

Freitag, 26. Juni 2009 | Autor:

Doch nu früher… Ich hatte ein wenig mehr Zeit als eingeplant, daher jetzt der neue Teil, Die Arbeiten am nächsten Schockcast sind auch in Vorbereitung, für alle, die den Schockcast mögen.
Dazu wird es auch ein kleine Änderung geben, dazu aber später mehr.
Hier soll es nun nach Artikel #1 und Artikel #2 um den letzten Teil der Betrachtung der ERC Guidelines gehen, um die Fremdkörperverlegung.
Anbei noch eine Frage an die “Profi-Leser” von schockzeichen.de: Ist jemand auf dem diesjährigen ERC-Kongress in Köln? Vielleicht eine kleine Mail, ich hätte da mal die ein oder andere Frage ;)

So… nun folgt aber deer letzte Teil dieser „Abhandlung“, nämlich die Änderungen bezüglich der Atemwegsverlegung (Obstruktion) durch einen Fremdkörper (FBAO – Foreign Body Airway Obstruction).

Wichtig ist vorab hierbei zu erwähnen, dass es sich eben um einen Fremdkörper handeln muss.
Die folgende Maßnahmen machen keinen Sinn und bringen auch keine Besserung bei einem „Verschlucken“ mit einer Flüssigkeit.
Diese ist zwar durchaus mehr als unangenehm – wer sich schon mal an seiner eigenen Spucke verschluckt hat, weiß das nur zu gut… – gibt sich aber in der Regel nach kürzerer Zeit von selbst.
Das soll nicht heißen, dass ein „Verschlucken“ einer Flüssigkeit nicht gefährlich sein kann, allerdings ist sie – wie schon geschrieben – nicht durch diese Maßnahmen zu beheben.

Bevor wir nun aber zu den eigentlich Maßnahmen und den Änderungen, die durch die neue Richtlinie zu verzeichnen sind, kommen, möchte ich vorab erst ein mal das Wort „Verschlucken“ erklären und die größten Missverständnisse aus dem Weg räumen.

Der Körper unterscheidet generell zwischen Flüssigkeiten und Speisebrei, sowie Luft.
Das ist durchaus sinnvoll, da je nachdem, was es ist, es eine andere Bestimmung hat.
Der Körper benötigt logischerweise die Flüssigkeit und den Speisebrei in einem anderen Organ (Magen), als die Luft (Lunge).
Da im Halsbereich zwei Röhren verlaufen, nämlich die Speiseröhre (Ösophagus) und die Luftröhre (Trachea), muss der Körper nun entscheiden, wo was hineinkommen soll.
Dafür ist der Kehlkopf (Larynx) zuständig.
Er unterscheidet zwischen Flüssigkeit und Speisebrei, die er in den Ösophagus leitet, sowie Luft, die er in die Trachea lässt.
In manchen Fällen kann es nun vorkommen, dass der Kehlkopf durch Flüssigkeit und/oder Speisebrei gereizt wird (diese berührt die Schleimhäute des Kehlkopfes und/oder der Trachea) und dadurch eben diese starken Hustenreiz auslöst.
In noch selteneren Fällen kann es dann passieren, dass ein größerer Brocken den Kehlkopf passiert und so in der Luftröhre landet und sich dort festsetzt.
Daraus entsteht dann ein massiver Husten- und Würgereiz.

Das bedeutet also, dass beim „Verschlucken“ ein Fremdkörper tatsächlich in die falsche Röhre gelangt ist. Das sprichwörtliche „etwas in den falschen Hals bekommen haben“ kann man also doch durchaus wörtlich verstehen.

Daraus kann man nun also schlussfolgern, dass der nett gemeinte Rat, den mir meine Großmutter beispielsweise immer gab:
„Dann trink‘ halt mal was Bub‘„
absolut nicht effektiv ist.
Denn wenn ich dann etwas trinke, kommt es ja in die Speiseröhre, wo es gar nicht „benötigt“ würde.

Man kategorisiert die FBAO in zwei Schweregrade.
Eine „milde“ Obstruktion der Atemwege, sowie eine schwere Obstruktion.

Eine milde Obstruktion äußert sich beim Patienten dadurch, dass er noch husten und auch würgen kann.
Die Ausprägung der Atembeeinträchtigung ist relativ gering, er kann zumeist sogar noch sprechen.
Im Falle einer milden Obstruktion reicht es aus, den Patienten weiterhin zum Husten zu animieren, eine weitere Behandlung ist meist nicht nötig, da durch das Husten der Fremdkörper hinausbefördert werden kann…

Eine schwere Obstruktion ist gravierender. Der Patient kann dabei nicht mehr husten, das Sprechen fällt ihm im Bestfall sehr schwer meistens kann er gerade noch so nicken.
Hierbei ist eine aktive Hilfeleistung durch den Ersthelfer nicht nur indiziert, sondern auch lebensnotwendig, der Patient ist nicht in der Lage sich des Fremdkörpers selbst zu entledigen.

Die nun durchzuführende Maßnahme ist simpel aber effektiv.
Man begibt sich leicht seitlich hinter den Patienten und beugt den Oberkörper des Patienten nach vorne.
Dann schlägt man mit der flachen Hand – mit ausreichend viel Kraft – auf den Rücken, zwischen die Schulterblätter des Patienten.
Das führt man bis zu 5 mal durch, während man nach jedem Schlag überprüft, ob der Fremdkörper hinausbefördert wurde.
Falls nicht – und das ist die Änderung in der „neuen“ Richtlinie – führt man bis zu 5 Oberbauchkompressionen durch.
Dazu stellt man sich hinter den Patienten und legt die geschlossene Faust auf den Oberbauch des Patienten (Der Oberbauch befindet sich etwa zwischen dem Ende des Brustbeins und dem Bauchnabel).
Die andere Hand legt man über die Faust und beugt den Patienten nach vorn.
Anschließend führt man ruckartige Kompressionen auf den Oberbauch des Patienten aus.
Wichtig ist hierbei, dass die Kompressionen möglichst „gerade“ nach hinten durchgeführt werden.
Nach jeder Oberbauchkompression sollte überprüft werden, ob der Fremdkörper hinaus gelangt ist.
Man möchte hierbei sicher stellen, dass nur wirklich benötigte Oberbauchkompressionen durchgeführt werden.
Sollte also nach der ersten Oberbauchkompression der Fremdkörper bereits draußen sein, bitte nicht weitermachen.
Zudem muss der Patient nach spätestens der ersten erfolgten Oberbauchkompression definitiv in Krankenhaus verbracht werden, damit er auf eventuelle innere Verletzungen untersucht werden kann.

Viele Kollegen sehen – durch das hohe Verletzungsrisiko bei der Oberbauchkompression – die Durchführung als relativ kritisch an, war die Oberbauchkompression in der Laienausbildung doch, soweit ich weiß, 10 Jahre lang nicht mehr enthalten.
Die Frage, die sich hierbei immer stellt, ist die, der Verhältnismäßigkeit… Es ist eine Sache der Abwägung.
Die Maßnahme hat durchaus ihre Berechtigung. Doch muss sie entsprechend angewendet werden.

Ich möchte hier nun kurz erläutern, welcher Mechanismus hinter der Oberbauchkompression steckt und warum dieser durchaus positiv für den Verlauf einer schweren Obstruktion sein kann…
Dazu hole ich ein wenig aus und erkläre ganz kurz die Atemmechanik (also wie Atmen funktioniert).
Im Bauchraum befindet sich das Zwerchfell (Diaphragma). Dieses Muskelfell trennt nicht nur die Bauchorgane von den Brustorganen, sondern kann sich auch – es ist ja schließlich ein Muskel – zusammenziehen und entspannen.
Einatmen funktioniert nun folgendermaßen:
Das Zwerchfell dehnt sich aus und zieht sich nach unten hin weg, es entsteht ein freier Raum, der somit das Volumen der Lunge vergrößert.
Dadurch entsteht ein Unterdruck in selbiger, so dass Luft hineingesogen wird.
Beim Entspannen des Zwerchfells wird das Lungenvolumen wieder verkleinert und die Luft wird – bedingt durch den dadurch entstehenden Überdruck wieder hinaus befördert.
Die Zwischenrippenmuskulatur (Intercostalmuskulatur) hat zwar auch etwas damit zu tun, darauf werde ich aber an anderer Stelle einmal genauer eingehen.

Dieses Prinzip macht man sich nun bei der Oberbauchkompression zu Nutze.
Durch das ruckartige Zusammendrücken des Oberbauches wird auch das Zwerchfell komprimiert. Durch diese Komprimierung entsteht also ein Überdruck in der Lunge, wodurch die Luft hinaus gepresst wird.
Da die Trachea nun aber durch den Fremdkörper verlegt ist, wirkt dieser Druck also gegen den Fremdkörper.
Im optimalen Fall reicht dieser Druck dabei aus, den Fremdkörper aus der Trachea zu befördern.

Die Problematik ist eben – wie bereits geschrieben – die hohe Verletzungsgefahr.
Man muss sich vorstellen, dass man im Oberbauch wichtige Organe hat, darunter beispielsweise die Leber.
Durch den ruckartigen Druck, der bei der Oberbauchkompression angewandt wird, entsteht ein sehr hohes Gefahrenpotential, dass man eben eines dieser Organe verletzt.
Und wenn die Leber verletzt wird, ist das durchaus gefährlich, da die Leber eines der am besten durchblutetsten Organe darstellt, die wir im Körper haben.
Sollte diese also verletzt worden sein, kann der Patient schwere Komplikationen entwickeln.
Deswegen ist die Verbringung in eine Klinik absolut notwendig.

Die Oberbauchkompression ist also die Maßnahme bei einer schweren FBAO, die nach den „Rückenschlägen“ durchgeführt wird, sollten diese nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Die Frage, die sich nun stellt, ist, was mache ich, sollte die Oberbauchkompression auch nicht zum gewünschten Ergebnis führen.
Die Frage ist einfach zu beantworten:
Die besprochenen Maßnahmen werden einfach im Wechsel durchgeführt.
Also bis zu 5 „Rückenschläge“ im Wechsel mit bis zu 5 Oberbauchkompressionen.
Das wird solange durchgeführt, bist entweder

  • der Fremdkörper entfernt ist,
  • der Rettungsdienst eintrifft,
  • oder der Patient bewusstlos wird.

Im Falle einer eintretenden Bewusstlosigkeit sollte – spätestens dann – unverzüglich der Rettungsdienst verständigt werden.
Der Patient sollte vorsichtig auf den Boden gelegt und die „Standardmaßnahmen“ bei Bewusstlosigkeit ergriffen werden (Ansprechen – „Um Hilfe rufen“ – Atemkontrolle – HLW bzw. Stabile Seitenlage).

Ich habe zwar zwischenzeitlich die eine oder andere Bemerkung über die Behandlung von Kindern verloren, möchte das aber nun noch einmal kurz zusätzlich aufbereiten.
Ich denke hierbei erübrigt sich eine genauere Erläuterung, diese würde sich in der Regel nur wiederholen, so dass ich primär die Änderungen und die durchgeführten Maßnahmen aufbereiten werde. Änderungen und Ergänzungen werde ich aber selbstverständlich erläutern.

Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung habe ich bereits erwähnt, dass das Aufsuchen des Druckpunktes, die Geschwindigkeit und die Anzahl der Kompressionen angeglichen worden sind.
Es gibt dennoch eine Änderung bezüglich der Reanimation bei Kindern.
Und diese bezieht sich auf eine isolierte Maßnahme vor der eigentlichen HLW.
Bei Säuglingen und Kindern macht man – nach festgestellter „nicht normaler“ Atmung – mit 5 Initialbeatmungen. Das sind 5 Beatmungen, die eben vor der eigentlichen HLW durchgeführt werden… Sie stellen also eine Erweiterung dar.
Anschließend (und auch währenddessen) prüft man, ob das Kind/der Säugling dabei Lebenszeichen (in Form von Husten, Würgen oder Abwehrbewegungen) hat.

Liegen beim Patienten Lebenszeichen vor, fährt man mit den Beatmungen fort, bzw. dreht den Patienten, falls wieder eine „normale“ Atmung vorhanden ist, in die Stabile Seitenlage.

Bei nicht vorhandenen Lebenszeichen wird anschließend die „normale“ HLW begonnen, sprich im Verhältnis 30:2.

Da der Jugendliche mehr dem Erwachsenen zuzuordnen ist, entfallen bei diesem die Initialbeatmungen.

Die „neue“ Stabile Seitenlage kann mittlerweile – wie bereits erwähnt – auch bei Säuglingen und Kindern durchgeführt werden.
Das Problem hierin lag in der „alten“ Richtlinie darin, dass die Extremitäten, proportional gesehen, zu kurz waren, was die Durchführung der „alten“ Stabilen Seitenlage bei Säuglingen und jungen Kindern unmöglich machte.
Mit den erläuterten Änderungen ist dies nun möglich, was eine Verbesserung für Handhabung durch den Ersthelfer darstellt.

Eine prägnantere Änderung findet sich bei der Behandlung der FBAO bei Säuglingen.
So wird bei Säuglingen keine Oberbauchkompression durchgeführt, stattdessen macht man Thoraxkompressionen.
Die Durchführung erfolgt wie die Thoraxkompression bei einer Reanimation, erfolgt jedoch langsamer.
Der Grund hierfür ist recht simpel, sollte aber erwähnt werden – vor allem, weil ich ihn so nicht als Argumentation gefunden habe…
Die Problematik ist, dass bei einem Säugling die Leber überproportinal groß ist… Daher ist auch die Verletzungsgefahr relativ gesehen höher, bei einem Säugling selbige zu verletzen.
Der andere Grund ist, dass bei Säuglingen der Brustkorb noch nicht so verknöchert ist, wie bei einem Erwachsenen. Es ist also verhältnismäßig einfacher, den benötigten Druck aufzubauen…

Durch die Kompression wird der Druck im Brustkorb erhöht, der wie auch bei der Oberbauchkompression auf den Fremdkörper wirkt und ihn, bedingt durch eben jenen Druck hinausbefördert.

Nach diesem doch durchaus langen Text hoffe ich doch, ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Sehen wir der neuen Richtlinie freudig entgegen, denn die wird 2010 veröffentlicht.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

info@schockzeichen.de

ERC Guidelines 2005 #1 | ERC Guidelines 2005 #2

Thema: Allgemeines, Erste Hilfe, Erste Hilfe am Kind | 2 Kommentare

ERC Guidelines 2005 #2

Mittwoch, 24. Juni 2009 | Autor:

Nach dem ersten Artikel zur Guideline 2005, der hier gefunden werden kann, möchte ich nun endlich den zweiten Teil nachliefern.
Der dritte Teil wird voraussichtlich Anfang nächster Woche erscheinen.

Aber wenden wir uns nun der „neuen“ Stabilen Seitenlage zu.

Die meiste Kritik an der „alten“ Stabilen Seitenlage war die Kompliziertheit und die Schwierigkeit, sie sich zu merken…
In meinen Kursen gab es immer wieder folgende Problematik: 15 Leute, die ihre EH-Fortbildung für die BG gemacht haben und meine Frage, wer sich noch an die Stabile Seitenlage erinnere…
Mit Zögern und „Frolic‘s“ von allen 15 Teilnehmern habe ich dann ein „richtige“ Stabile Seitenlage anlegen können…

Das allein war schon genug, um die Änderung endlich anzustreben, aber da hört es ja nicht auf…
Auch die „schwere“ Handhabung und die vielen praktischen Hindernisse, die es zu überwinden galt, wurden von den Ausbildern immer ein wenig verschwiegen und heruntergespielt.
Allein die Tatsache, dass bei einem „Bewusstlosen“ der Grundtonus der Muskulatur fehlt, kann einen Ersthelfer im Ernstfall völlig aus der Bahn werfen.
Denn in seinem Kurs hatte er einen anderen Teilnehmer, der ihm – wenn auch unterbewusst – helfen wollte und sich dann selbst mitgedreht hat. Oder das aufgestellte Bein dann eben hat einfach stehen lassen.

Jeder der schon mal einen wirklich Bewusstlosen versucht hat, in die Stabile Seitenlage zu legen, weiß wovon ich rede.
Darauf geht aber kein Ausbilder so konkret ein, wir wollen motivieren und nicht abschrecken.

Dieses Problem besteht so zwar jetzt immer noch, aber es fällt einfach nicht mehr so sehr ins Gewicht.

Ich persönlich halte die getätigten Änderungen für äußerst sinnvoll:
Man reduziere die Stabile Seitenlage von 6 Arbeitsschritten auf 3,
Ändere die Komplexität auf ein „verständliches“ Maß,
und nehme die Extremitäten (Arme) aus dem Weg…

Nach den Erfahrungen mit meinen Kursteilnehmern, die nun ihre ersten Fortbildungen haben, da sie die „neue“ Stabile Seitenlage kennen, sind durchweg positiv…

Die Leute trauen sie sich häufiger zu und führen sie sicherer durch. Theoretisch also ein Erfolg auf ganzer Linie.
Häufig kommen allerdings Einwände bezüglich der achsengerechten Lagerung.
Diese ist allerdings tatsächlich nur entscheidend beim Patienten mit einer Wirbelsäulenverletzung.
Diese kann der Ersthelfer jedoch weder ausschließen noch bestätigen. Von daher ist das ein Scheinargument gegen die „neue“ Stabile Seitenlage.
Primärer Grund für die Stabile Seitenlage ist und bleibt die Atemwegssicherung. Und da diese eine lebensrettende Maßnahme darstellt, steht sie eindeutig über Abwendung einer eventuellen Querschnittlähmung. Der Ersthelfer kann nun mal nicht entscheiden, ob die Querschnittlähmung vermeidbar wäre oder nicht, ob der Patient aber im Zweifelsfall aspiriert oder die Zunge die Atemwege blockiert, kann er abschätzen und durch die Stabile Seitenlage beheben.
Und statistisch gesehen haben beispielsweise nur knapp mehr als 1% der verunfallten Motorradfahrer tatsächlich eine Wirbelsäulen Verletzung.
Das mag eine zynische Sichtweise sein, aber ansonsten kann ich dem Ersthelfer auch sagen, dass er am besten gar nichts tut… Und dass das nicht sein kann, sollte jedem klar sein.
Zudem garantiert die „alte“ Stabile Seitenlage keine bessere Lagerung des Patienten. Denn das Drehen des Patienten über seinen eigenen Arm ist eben so „schonungslos“ für den Patienten, wie das Umlagern bei der „neuen“. Und die Armposition der neuen Seitenlage empfinde ich persönlich als weitaus angenehmer.
Des Weiteren hat die „neue“ Stabile Seitenlage den unglaublichen Vorteil, dass sie nun auch bei Kleinkindern und Säuglingen anwendbar ist. Konnte die „alte“ Stabile Seitenlage bei diesen nicht angewendet werden, weil deren Extremitäten unverhältnismäßig kurz waren, ist dies nun durchaus möglich (Ich habe es persönlich an Säuglingen verschiedener Altersstufen getestet).
Aber wie funktioniert sie nun die ominöse „neue“ Stabile Seitenlage?
Hierzu eine bebilderte „Anleitung“:

Pos. 1 der Stabilen Seitenlage

Den zugewandten Arm in zwei Rechten Winkeln neben den Kopf legen (Schutzmann-Stellung)

Die Hand des abgewandten Armes mit dem Handrücken an das Kinn des Patienten legen, die eigene kopfwärtige Hand dagegen legen (Handflächen aufeinander – Backe Backe Kuchen)

Pos. 2 der Stabilen Seitenlage

Mit der fußwärts gerichteten Hand das abgewandte Bein am Oberschenkel, von außen, nahe am Knie greifen, leicht anheben und durch sanften Zug den Patienten zum Ersthelfer drehen.

Endposition der Stabilen Seitenlage

Anschließend nochmals die Atmung prüfen und den Patienten gegebenenfalls zudecken… Fertig.

Alles in allem ist sie schneller, einfacher und sicherer durchzuführen.
Natürlich ist das nicht das Optimum, aber besser als die „alte“ Stabile Seitenlage oder gar nichts zu tun.

Abschließend sollte man noch anmerken, das selbstverständlich ein Notruf abgesetzt werden muss.
Deshalb sollen Ersthelfer „um Hilfe rufen“.
Sollte allerdings – sobald der Patient in die Stabile Seitenlage verbracht ist – niemand erschienen sein, bzw. auf die „Hilferufe“ reagiert haben, soll der Ersthelfer spätestens jetzt selbst einen Notruf absetzen.

Um den „Hilferuf“, bzw. das „um Hilfe rufen“ werde ich mich noch später in einem separaten Artikel kümmern.

Das war Teil 2 des Artikels. Ich hoffe er war informativ zu lesen.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

info@schockzeichen.de

ERC Guidelines 2005 #1 | ERC Guidelines 2005 #3

Thema: Allgemeines, Erste Hilfe | 2 Kommentare