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Ärzte und ihre Anweisungen

Sonntag, 21. Dezember 2008 | Autor:

Es gibt Anweisungen von Ärzten, die mir immer wieder ein Lächeln auf die Lippen zaubern.
Eltern sitzen in den „Erste Hilfe am Kind“-Kursen und es geht um Kopfverletzungen. Alle kommen dabei auf Gehirnerschütterung zu sprechen. Und immer hat mindestens ein Elternteil/-paar ein Kind, das schon mal eine Gehirnerschütterung hatte. Und ausnahmslos alle haben, wenn sie beim Arzt waren, gesagt bekommen, sie mögen doch bitte in regelmäßigen Abständen in die Pupillen leuchten.
Dementsprechend wollen alle als Diagnostik selbiges tun.
Meine Frage ist immer wieder die selbe: „Und was bringt euch das dann? Außer, dass ihr seht, dass euer Kind Pupillen hat?“
Und die Reaktion ist jedes Mal, dass die Eltern ansetzen, etwas zu sagen, aber dann innehalten und nachgrübeln.
Denn was soll es ihnen denn genau sagen? Was bringt es, dass Ärzte sagen, Eltern sollen den Pupillenreflex testen, wenn das Ergebnis keine Aussage für die Eltern hat?
Natürlich gibt es den Eltern eine Aufgabe und sie fühlen sich „nützlich“. Aber ich finde es auch ein wenig belastend für die Eltern, da sie eben mit dem Ergebnis ihrer „Untersuchung“ nichts anfangen können.
Im Zweifelsfall ist es für die Eltern beunruhigender, als würden sie nichts tun, außer das Kind zu beobachten.
Meine Kritik ist einfach, dass Ärzte etwas von den Eltern verlangen, aber ihnen nicht erklären, worauf sie zu achten haben.
Nun ist die Sache mit den Pupillen eine besondere, denn was man im Fernsehen sieht, was die lieben Ärzte da so machen, ist nun mal nur die halbe Wahrheit. Einfach mal so in die Augen leuchten und direkt eine Diagnose haben… So wirkt es vielleicht, aber so ist es nicht. Der Pupillenreflex ist ein interessanter und auch recht aussagekräftiger, wenn man weiß, wonach man suchen muss und wenn man weiß, was er denn aussagt. Denn der Pupillenreflex verstärkt nur ein Verdachtsmoment, eine endgültige Diagnose lässt sich daraus nicht herleiten.
Problematisch ist die Pupillenbeurteilung vor allem bei jemandem der eine Augenerkrankung oder eine Augenoperation hatte. Denn dabei können die Pupillen ganz anders als erwartet reagieren und machen so meine folgenden Ausführungen zunichte.

Wie führt man überhaupt eine Pupillenbeurteilung durch?
Als erstes benötigt man eine helle und punktuelle Lichtquelle. In einem amerikanischen Journal ist sogar erwähnt, dass ein „Penlight“, also die Stift-Lämpchen, die bei uns auch Pupillenleuchten genannt werden, eigentlich „inadäquat“ sei, da das Licht zu schwach und diffus sei. Also, wenn man nun eine solche Lichtquelle hat, sollte man sich mit dem Patienten in einem relativ dunklen Raum befinden, so dunkel, dass man die Pupillen nur noch ganz schwach erkennen kann. Man hält das Licht nah vor das Auge und leuchtet für ein bis zwei Sekunden direkt in die Pupille. Das führt man dann nach einer kurzen Wartezeit (damit die Pupille wieder in die Ausgangslage zurück kann) ein zweites Mal durch. Dabei beobachtet man aber das andere Auge, also das, das man nicht beleuchtet. Und das führt man dann noch auf der anderen Seite durch.

Warum tut man das?
Aus einem ganz einfachen Grund, nämlich liegt die in der Besonderheit der Augen. Und zwar kreuzen sich die Nerven, die für den Pupillenreflex zuständig sind. Das bedeutet, dass wenn ein Auge einen Lichtreiz bekommt, das andere Auge mitreagiert.
Diesen Fakt macht man sich zu Nutze und beurteilt dementsprechend beide Reaktionen.

Nun hängt es davon ab, wie die Augen reagieren. Dabei sollte man am Besten den „normalen“ Reflex der Augen kennen. Diesen könnte man sich beispielsweise bei dem gesunden Kind anschauen, um dann zu wissen, was „normal“ ist.
Dann kann man auch beurteilen, ob die Reaktion nun pathologisch (krankhaft) ist, oder nicht.
Es gibt nun einige Indikatoren, die auf eine intrakranielle Raumforderung schließen lassen.

Normale Pupillen sind rund und reagieren zügig, gleichmäßig und gleichseitig auf Belichtung.
Ein erster Anhaltspunkt ist also die Pupillenform. Sind diese unregelmäßig geformt oder oval, kann man eine Raumforderung nicht ausschließen.
Der zweite Anhaltspunkt ist die Reaktion auf die Belichtung. Reagieren die Pupillen träge oder gar nicht ist auch das eine nicht „normale“ Reaktion.
Und der dritte Anhaltspunkt ist, wenn die Pupillen ungleichmäßig reagieren. Wenn also beispielsweise eine Pupille normal reagiert und die andere träge, ist auch das ein Hinweis auf eine intrakranielle Beteiligung.

Was bedeutet das nun für den „Ersthelfer“?
Sollte sich eines dieser Symptome zeigen, sollte der Patient umgehend ärztlich untersucht werden. Dementsprechend sollte ein Rettungswagen verständigt werden, bzw. wenn sich der Patient bereits im Krankenhaus befindet, sofort eine Schwester benachrichtigt werden, da sich unter Umständen schwere Folgen ergeben könnten.

Alles in allem kann ich nur wiederholen, dass diese Maßnahme nicht durch Laien durchgeführt werden sollte, weil eine Missinterpretation viel zu wahrscheinlich ist. Viel besser ist, das Kind weiter zu beobachten und auf Wesensveränderungen, wie starke Müdigkeit, Agitiertheit (erhöhter Bewegungsdrang) oder Somnolenz (Bewußtseinseintrübung) zu achten. Sollte eines dieser Symptome auftauchen sollte auch hier wieder ein Arzt konsultiert werden.
Eine Kopfverletzung sollte allgemein nicht auf die leichte Schulter genommen werden und beim leisesten Verdacht, dass es sich nicht nur um eine Beule handelt, sollte auf jeden Fall das Kind in die Klinik verbracht werden. Pupillenreaktion hin oder her.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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Thema: Erste Hilfe am Kind | 2 Kommentare

Die Unfallkasse RLP – Ein Newsletter mit Freude…

Montag, 15. Dezember 2008 | Autor:

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP) hat in ihrem Newsletter Nr 32/33 vom September 2008 einige interessante Aussagen gemacht, denen ich so nicht zustimmen kann.

 

Hierbei wird ein Beispiel gemacht, mit einem heruntergefallenen Kind von einer Sprossenwand, das sich den Oberschenkel prellt. Anschließend wird ein Rettungseinsatz mit begleitendem Notarzt erwähnt.

Dieser sei unnötig und eine Taxi-Fahrt habe es auch getan.

Dem kann ich nur widersprechen. Gerade wenn das Kind von einer Sprossenwand fällt, ist es nicht auszuschließen, dass es sich nicht noch mehr verletzt hat und auch bei starken Schmerzen ist ein Notarzt-Einsatz ohne Weiteres indiziert.

Aber selbst wenn nicht, kann es der Erzieher/Lehrer nun mal nicht ausschließen, dass nicht noch ein schwerere Verletzung stattgefunden hat.

 

Auch darf der Taxifahrer den Transport, der von der Unfallkasse vorgeschlagen wird, den Transport einfach ablehnen.

Ein Transport mit dem Privat-PKW sei nicht ausgeschlossen, so der zuständige Ansprechpartner Herr Alois Meier, da der Transport eine „Dienstfahrt“ sei.

Ein Rechtsanwalt erwähnte mir gegenüber allerdings, dass man einen Privat-Transport nicht durchführen sollte, da man sich dabei in eine rechtliche Verantwortung bringt, die man als Laie einfach nicht erfüllen kann.

 

Fakt ist, dass auch das Totschlagargument, der Rettungswagen inklusive Notarzt stünde dann „echten“ Notfällen nicht zur Verfügung, ist ein wenig hanebüchen. Selbstverständlich stehen Rettungsmittel nicht in beliebiger Menge zur Verfügung, aber der Fall steht ebenso, wenn ein Betrunkener in der Kneipe liegt.

Die Entscheidungskompetenz, ob ein Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder gar Notarztwagen/Rettungshubschrauber (NAW/RTH) benötigt wird, liegt bei der Rettungsleitstelle. Diese hat die Verantwortung, gegebenenfalls mittels der Rückfragen zu entscheiden, welches und wie viele Rettungsmittel zum Einsatz kommen. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass es der Anrufende “übertreibt“ und deswegen das „falsche“ Rettungsmittel kommt. Aber das ist ein in Kauf zu nehmender Kollateralschaden.

 

Auch ist das Beispiel, dass in diesem Newsletter erwähnt wird, ein wenig realitätsfern, alle von mir befragten Erzieher/Lehrer gaben an, im Falle einer Prellung (wenn diese als solche ersichtlich ist) primär die Eltern anzurufen, auf dass diese die weiteren Entscheidungen treffen. Nur im Falle eine „schwereren“ Verletzung würde ein Notruf abgesetzt.

 

Es ist nun mal eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Niemand wird wegen einer (offensichtlichen) Prellung oder einer Schürfwunde einen Notruf absetzen.

Der Punkt ist, dass ein Notruf bzw. Transport ins Krankenhaus nur bei einer erheblichen Verletzung oder bei starken Schmerzen via Notruf veranlasst wird. Und beides ist rein theoretisch fast eine Notarzt-Indikation. Zumal bei einer Schenkelhalsfraktur (das wäre die schlimmere Variante zu der Schenkelprellung) ein Liegendtransport angezeigt ist, welcher von einem Taxi nicht durchgeführt werden kann.

 

Ein weiterer Punkt ist, dass der Newsletter ausführt, die Eltern „könnten“ angerufen werden, welches faktisch falsch ist, da sie angerufen werden müssen. Vor allem wenn das Kind privat (will heißen im eigenen PKW) in die Klinik/zum Arzt verbracht wird.

 

Bei mir verbleibt trotz allem ein etwas bitterer Nachgeschmack, wenn ich diesen Newsletter lese. Es kann natürlich sein, dass meine Sichtweise verzerrt oder eingefärbt ist, aber jedem, dem ich diesen Newsletter vorgelegt habe, teilt meine Meinung, dass es sich dabei um eine gezielte Verunsicherung der verantwortlichen Erzieher/Lehrer handelt.

Auf diese Frage führte Herr Meier mir gegenüber aus, es handele sich lediglich um eine Herausarbeitung der Sachlage, nicht um eine gezielte Handlungsanweisung. Auf meinen Hinweis, dass die Entscheidungskompetenz über das Rettungsmittel bei der Leitstelle läge bekam ich die Antwort, dass der Ersthelfer vor Ort ja aber schon im gewissen Sinne diese Entscheidung tragen müsse.

>Dem muss ich zwar beipflichten, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Nämlich reicht die Entscheidungskompetenz des Ersthelfers nur bis zu dem Punkt, ob er einen Notruf absetzt oder nicht. Ab da fällt alles Weitere ins Fachgebiet des Leitstellendisponenten.

 

Ich kann nur immer wieder ausführen, dass ein Transport in die Klinik nur durch Fachpersonal erfolgen sollte, es sei denn, der Patient wünscht das nicht.

Aber dabei muss man sich auch immer wieder vor Augen halten, was eigentlich ein Notfall ist. Es ist keine Abschürfung und eigentlich auch keine Prellung. Es handelt sich dabei um schmerzhafte, mittel- bis schwere Verletzungen, Unfälle oder lebensbedrohliche Ereignisse.

Selbstverständlich schließt die UKRLP aus, dass in einem solchen Fall der Transport durch ein Taxi erfolgen sollte, aber mich würde die Statistik interessieren, die zu den Ausführungen in dem Newsletter geführt hat, denn sonst kann ich mich nur fragen, warum man die Erzieher/Lehrer so verunsichern muss.

 

Ebenso darf ein Erzieher/Lehrer nicht ohne Weiteres einen Schüler ohne Beaufsichtigung ins Krankenhaus/zum Arzt bringen lassen.

Ich will mir gar nicht ausmalen, was passieren würde, sollte das Kind (!Achtung es folgt ein Worst-Case-Scenario!) vom Taxi-Fahrer vergewaltigt und umgebracht werden. Ich verwende diese Übertreibung bewußt, um die Problematik zu verdeutlichen.

 

Herr Meier führte aus, man wolle die Erzieher/Lehrer gegenüber der vorliegenden Problematik der unnützerweise gerufenen Rettungsmittel sensibilisieren, aber das sollte man meines Erachtens durch sinnvolle und ausreichende Fortbildung der Lehrer in Erster Hilfe geschehen und nicht durch „zweifelhafte“ Newsletter, die mehr Verunsicherung säen, als die Angesprochenen in ihrem Handeln zu bestätigen.

 

 

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

 

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Thema: Allgemeines | 2 Kommentare

Kinder und Schmerzen

Sonntag, 14. Dezember 2008 | Autor:

Eine Aussage, die in „Erste Hilfe am Kind“-Kursen immer wieder für unglaubliches Staunen und „Aha“-Effekte sorgt ist eine eigentlich recht simple.

Aber der Reihe nach:
Jeder dürfte die Aussage kennen: „Stell dich nicht so an, so schlimm ist es nicht…“.
Ich habe diese Aussage mehrfach von meiner Mutter und meinen Großeltern zu hören bekommen. Dabei ist diese Aussage so falsch, wie sie nur sein kann.

Natürlich wissen „wir Erwachsenen“, dass ein geklemmter Finger nicht sehr schmerzhaft ist. Wir wissen, dass der Schmerz gleich wieder vorbei ist und oft auch, dass wir selbst Schuld daran sind, dass der Finger nun weh tut.

Säuglinge oder kleine Kinder aber nehmen Schmerzen ganz anders wahr, als Erwachsene.
Ganz egal, ob sich das Kind den Finger klemmt, einen Arm bricht oder eine Verbrennung erleidet, für Kinder ist jedes einzelne dieser Verletzungen das ultimative Schmerzerlebnis. Die Nerven melden dem Gehirn lediglich die Tatsache, dass Schmerzen da sind. Die „Interpretation“ Schmerz-Qualität können die Nerven nicht leisten, dementsprechend erfährt das Kind nur „Schmerz“. Es kann nicht unterscheiden, ob der Schmerz nun stark oder leicht ist, ob er ziehend oder stechend ist, Schmerz ist Schmerz und immer „ultimativ“. De Facto ist es also so, dass einem Kind ein geklemmter Finger genau so weh tut, wie beispielsweise eine Verbrennung an einem Bügeleisen.

Man sollte also ein Kind, das Schmerzen äußert, immer Ernst nehmen.

Ein kritischer Punkt ist demzufolge immer ein Arztbesuch, vor allem, wenn eine Impfung ansteht. Denn auch dieser kleine Stich, verursacht Schmerz. Daraus folgt, dass es normal ist, dass das Kind schreit. Wie gesagt, Schmerz ist Schmerz. Abhilfe kann man schaffen, indem man das Kind ablenkt. Denn die Fokussierung auf ein anderes Ereignis (ein Fingerspiel oder eine „herum hampelnde“ Puppe) kann das Schmerzereignis so „abschwächen“, dass das Kind es gar nicht wahrnimmt.

Man sollte Sätze wie den oberen möglichst einfach nicht verwenden. Auch Sätze wie: „Die Spritze tut gar nicht weh“ sind eine schlechte Wahl, denn sie sind einfach eine Lüge gegenüber dem Kind. Im schlimmsten Fall „versaut“ man das Kind für zukünftige Arztbesuche.
Man sollte Kinder nicht anlügen, besonders nicht, wenn es um Schmerzen geht. Man kann den Schmerz „herunterspielen“, eine Belohnung für die „überstandene Prozedur“ anbieten, wie ein Täfelchen Schokolade, eine kleine Fingerpuppe oder ein kleines Puzzle, wie sie in Wundertüten manchmal vorkommen. Diese können den Schmerz nicht nur „lindern“, sondern zeigen dem Kind, dass es sich nicht fürchten muss.

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