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Unterlassene Hilfeleistung

Dienstag, 6. Januar 2009 | Autor:

Das böse Gespenst der „Unterlassenen Hilfeleistung“ geistert sehr oft durch die Kurse in ganz Deutschland. Und viele Ausbilder schüren (aus nachvollziehbaren Gründen) diese Angst zusätzlich. Allerdings ist diese Angst oft unbegründet.
Die „Unterlassene Hilfeleistung“ ist im Strafgesetzbuch verankert. Der entsprechende Paragraph ist §323c StGB.
Dort steht:

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Was bedeutet das aber denn nun für den Ersthelfer?
Eigentlich ganz einfach:
Jeder muss helfen.
Allerdings gibt es eben ein paar Beschränkungen:
Es muss zumutbar und notwendig sein. Das heißt folgendes:
Notwendigkeit besteht, wenn tatsächlich ein Notfall oder Unglücksfall besteht. Vor allem muss ich diesen mitbekommen. Ein Beispiel:
Ich fahre nachts um 3 über eine Landstraße. Ich fahre an einem verunfallten Fahrzeug vorbei, welches unbeleuchtet im Graben liegt. Wenn ich also dieses Fahrzeug nicht sehe, kann man mich auch nicht verantwortlich machen, dass ich nicht geholfen habe.
Soweit so klar.
Ebenfalls ist eine Hilfeleistung nicht notwendig, wenn die Hilfeleistung von vornherein als aussichtslos gilt. Also wenn das Opfer zum Beispiel offensichtlich tot ist. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Opfer keinen Kopf mehr hat, oder wenn die Gesamtheit der Verletzung ein Überleben ausschließen.
Zu guter Letzt muss nicht geholfen werden, wenn sich der Patient wirksam gegen die Hilfe wehrt. Wer also nicht geholfen bekommen möchte, dem wird auch geholfen. Allerdings gibt es da auch wieder eine Ausnahme, nämlich darf diese Ablehnung nicht aus einer psychischen Ausnahmesituation entstehen. Also wenn jemand gerade von 10 Leuten mit einem Knüppel verprügelt wurde und dann zu mir als Ersthelfer sagt, dass er keine Hilfe benötigt, liegt beim Patienten durchaus eine psychische Ausnahme Situation vor und damit ist diese Ablehnung „ungültig“.

Kommen wir also nun zu dem „wichtigeren“ Punkt, der Zumutbarkeit.
Die Hilfeleistung muss mir zumutbar sein, was einen gewissen Interpretationsspielraum lässt.
Zumutbar ist beispielsweise immer das Absetzen eines Notrufes und/oder die Einweisung des Rettungsdienstes zum Unfallort.
Im Falle einer Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) wäre eine Druckmassage zumutbar.
Wenn ich mit meiner Tochter an der Hand durch die Stadt laufe und vor meinen Augen ein Verkehrsunfall passiert, bin also zur Hilfeleistung verpflichtet, die Notwendigkeit ist ja gegeben. Allerdings ist es mir nicht zumutbar, meine 3 1/2-jährige Tochter alleine stehen zu lassen, um das Opfer aus dem Auto zu ziehen. Aber einen Notruf kann ich durchaus absetzen. Auch kann ich weitere Passanten dazu anhalten zu helfen.
Bei einem reanimationspflichtigen Opfer, dass auf der Straße liegt, welches ich nicht kenne, ist es zumutbar eine Herzdruckmassage durchzuführen. Eine Beatmung allerdings ist mir nicht zumutbar, da davon eine erhebliche Eigengefährdung ausgeht. Ich kann ja nicht wissen, ob das Opfer nicht eine hochinfektiöse Krankheit in sich trägt, die ich mir dann auch einfangen würde.
Die Zumutbarkeit hängt also direkt von dem Ersthelfer ab.
Sowohl die psychische als auch die physische Konstitution des Ersthelfers spielt hierbei eine Rolle.

Aber auch die Erfahrung, das Alter und die medizinische Ausbildung spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gerade die medizinische Ausbildung ist ein wichtiger Punkt, da eine medizinisch ausgebildete Person in einem anderen rechtlichen Verhältnis zum Patienten steht, als ein Laie. Ein Laie kann die medizinischen Konsequenzen seines Handelns nicht in vollem Umfang abschätzen, daher handelt der Laie in „argloser Schuld“. Ihm kann also nicht zur Last gelegt werden, wenn er beispielsweise eine Situation unterschätzt und eine wichtige Hilfemaßnahme unterlässt oder eine kontraindizierte Maßnahme durchführt (Schocklagerung bei einem Herzinfarktpatienten).
Notwendige Kollateralschäden, wie beispielsweise Rippenbrüche im Falle einer HLW müssen vom Opfer in Kauf genommen werden. Dazu gehört auch das Zerreißen/Zerschneiden von Kleidung im selben Fall.

Letztendlich muss ein Vorsatz vom Hilfeleistenden ausgehen, das bedeutet, er muss um die Notlage wissen, er muss wissen, dass ihm die unterlassene Maßnahme zumutbar ist und er muss die daraus entstehenden Folgen erkennen und zumindest billigend in Kauf nehmen.

Wie in juristischen Termini üblich, hört sich das Gesetz schlimmer an, als es tatsächlich ist. Man muss es also eigentlich wirklich darauf anlegen, um sich der „Unterlassenen Hilfeleistung“ schuldig zu machen. Solange man nach bestem Wissen und Gewissen handelt, brauch sich niemand Gedanken darüber zu machen, wegen §323c angeklagt zu werden.

Auch hier nochmal der Hinweis, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und bei rechtlichen Problemen oder Fragen unbedingt ein Rechtsanwalt konsultiert werden sollte.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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Bewusstlosigkeit

Samstag, 27. Dezember 2008 | Autor:

Bewusstlosigkeit ist eines der größeren Themen im EH-Kurs. Eigentlich ist es ganz einfach, aber die Zusammenhänge sind manchmal ein wenig verwirrend.

Also… Bewusstlosigkeit ist erstmal gar keine Bewusstlosigkeit, sondern es handelt sich dabei eigentlich “nur” um eine Bewusstseinseintrübung , bzw. Bewusstseinsminderung. Die Eintrübung entsteht durch Sauerstoffmangel im Gehirn. Soweit, so einfach. Auf die Frage, warum die Bewusstseinseintrübung so gefährlich ist, kommt dann die klassische Erklärung, dass bei einem „Bewusstlosen“ der Grundtonus der Muskulatur ausfällt und daher die Zunge zurückfällt und die Atemwege blockiert.
Nun handelt es sich dabei aber nur um die halbe Wahrheit.
Denn es hängt von dem Grad oder auch der Tiefe der Bewusstseinseintrübung ab, inwieweit die Schutzreflexe und der Grundtonus (Ruhetonus) ausfallen.
Man unterscheidet zwischen grob 4 Graden der Bewusstseinseintrübung:
Diese sind
a) Benommenheit
b) Somnolenz
c) Sopor
d) Koma

Benommenheit sollte eigentlich jedem zumindest ansatzweise bekannt sein. Patienten sind desorientiert und leicht verlangsamt, aber noch kommunikationsfähig. Das kann man gut mit jemandem vergleichen, der gerade aufgestanden ist. Der wird auch noch ein wenig benommen sein (diese müssen dann aber noch nicht in die Stabile Seitenlage gelegt werden).

Auch Somnolenz dürfte dem Ein oder Anderen bekannt sein. Der Patient ist schläfrig, auch „schlafsüchtig“ und wird ständig einschlafen. Aus diesem Schlaf ist er aber jederzeit wieder erweckbar. Auch die Orientierung leidet. Oft ist die Sprache verwaschen und unzusammenhängend. Der Schlaf verschwimmt mit der Realität, manche somnolente Patienten antworten auf Fragen, die sie „geträumt“ haben.

Sopor ist ein tiefer Schlafzustand. Der Patient ist zwar immer noch erweckbar, allerdings nur mühevoll, meist nur unter Einsatz von Schmerzreizen (Vorsicht!! Hierbei muss man SEHR vorsichtig vorgehen. Bei Verletzungen des Patienten handelt es sich um Körperverletzung!).
Sopore Patienten können sicht nicht mehr artikulieren, geben höchstens unzusammenhängende Wortfetzen von sich (Wortsalat)und sind komplett desorientiert. Der Muskeltonus ist herabgesetzt.

Koma ist die tiefste Form der Bewusstlosigkeit. Hierbei fallen (je nach Tiefe des Komas) auch die Schutzreflexe und eben der Muskeltonus aus. Komatöse Patienten sind nicht erweckbar und können keine zielgerichteten Bewegungen mehr durchführen. Als Reaktion auf Ansprache erfolgt teilweise nur noch eine unkoordinierte Abwehrbewegung. Für Laien ist es sehr schwer, Sopor von einem niedergradigen Koma zu unterscheiden.

Im Rettungsdienst bedient man sich, um den Grad der Bewusstseinseintrübung einzuschätzen, der Glascow-Coma-Scale (GCS)
Hierbei kontrolliert man den Patienten auf 3 Kriterien: Augen öffnen, Verbale Kommunikation und Motorische Reaktion.
Hierbei kommt es auf die Qualität der jeweiligen Reaktion an. Die besten Ergebnisse wären spontanes Augen öffnen, klare orientierte Kommunikation und gezielte Bewegung nach Aufforderung. Die Schlechteste entsprechend keinerlei Reaktion.
Für Kinder nimmt man eine angepasste Skala, um dem Alter der Kinder gerecht zu werden. Denn dass ein 2 jähriges Kind keine orientierte Konversation führen kann, sollte klar sein.

Was hat es aber nun mit der „Orientierung“ auf sich?
Die Orientierung bezieht sich auf folgende Begebenheiten: Orientierung zur eigenen Person, zum Ort und zur Zeit. Fragen hierzu wären also: Wie heißen sie? Wann sind sie geboren? Wo sind wir denn (Ort, Stadt, Straße)? Welchen Tag haben wir denn heute?
Je nach Angabe des Patienten (Wie antwortet er? Antwortet er spontan? Antwortet er verständlich?) kann man dann eine Einschätzung erlangen, inwieweit der Patient orientiert ist.

Dabei kontrolliert man gleichzeitig die Fähigkeit, die Augen zu öffnen und kann die Qualität der Sprache beurteilen (Verwaschen, spontan, Wortfetzen). Auch die motorischen Fähigkeiten sind einfach zu prüfen, indem man den Patienten einfache motorische Übungen durchführen lässt, wie beispielsweise die Nase berühren lassen (mit jeweils einem Finger beider Hände) oder ihn abwechselnd beide Beine anheben lassen.
Es hängt natürlich immer vom jeweiligen Patienten ab, welche der Diagnostiken man anwenden muss oder nicht. Ein Betrunkener, der nur noch lallend durch die Gegend fällt, muss nicht noch auf einem Bein stehen, da in diesem Fall die Gefahr, dass sich der Patient dabei noch verletzt einfach viel zu groß ist.

Wie gesagt, handelt es sich hierbei „nur“ um Hintergrundwissen der geneigte Ersthelfer muss diese Dinge nicht kontrollieren. Aber es ist doch schon mal recht interessant zu wissen, was mit dem Patienten los ist, wenn er denn unerwarteter Weise doch reagiert, aber eben nicht voll orientiert. Für den Ersthelfer reicht es aber normalerweise aus zu wissen, dass bei Bewusstlosen die Atmung kontrolliert werden muss und bei entsprechend „normaler“ Atmung der Patient in die Stabile Seitenlage gehört.
Aber auch stark somnolente oder sopore Patienten kann man durchaus in die Stabile Seitenlage „verfrachten“, insofern sie es tolerieren. Die Grundregel hierbei ist: Solange sich der Patient alleine aus der Stabilen Seitenlage herausrollen kann, darf er das auch. Trotz allem muss ich „meinen“ Patienten kontinuierlich beobachten und ihn im Zweifelsfall wieder zurück in die Stabile Seitenlage legen. Und dass ein Notruf erfolgen sollte, dürfte selbstverständlich sein.

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Anmerkungen zu einem Artikel im “Spiegel” 15/2008

Donnerstag, 18. Dezember 2008 | Autor:

“Der Spiegel” hat in seiner Ausgabe 15/2008 einen „kritischen“ Artikel über die Erste Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Als Ausbilder habe ich mich persönlich angegriffen gefühlt, wie es auch den Lehrern bei dem momentan ja überaus beliebten „Lehrer-Bashing“ gehen dürfte.

„Die Qualität von Erste-Hilfe-Kursen ist so schlecht, dass kaum ein Laie Leben retten kann. Ein Großteil von ihnen probiert es erst gar nicht“

Eine gewagte Überschrift wie ich finde. Natürlich muss man diese Aussage, wenn man den Artikel auch fertig liest, relativieren, die Punkte, die gemacht werden sind nicht frei erfunden, einiges stimmt so tatsächlich. Aber die Kritik, die Kurse seien zu lang und zu realitätsfern, kann man so nicht stehen lassen. Viele meiner Ausbilderkollegen bemühen sich um einen interessanten und realitätsbezogenen Unterricht. Es bringt weder uns als Ausbilder etwas, noch dem Teilnehmer, wenn wir von der „grünen Heide“ erzählen. Aber man muss auch sehen, dass der einzelne Ausbilder sich die Themen, die er behandelt nicht aussucht. Diese werden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und den Berufsgenossenschaften vorgegeben. Die jeweilige Organisation hat dann auch noch mal ein Wörtchen mitzureden und gibt offizielle Lehraussagen vor. An diese muss ich mich als Ausbilder halten, möchte ich nicht eigenverantwortlich handeln.
Dass dabei Themen wie das Retten von Verunfallten aus Gefahrensituationen herauskommen, muss ich dann eben hinnehmen. Ob das dann sinnvoll ist oder nicht, darüber müssen sich andere streiten, ich mache als Ausbilder meinen Job und versuche das Verlangte möglichst im Sinne des Teilnehmers herüber zu bringen.

Der Vorwurf, am Teilnehmer vorbei auszubilden, ist nicht nur überzogen, sondern so auch nicht richtig. Die Statistiken, die angesprochen werden sind mir bekannt. Auch ist mir bekannt, dass viele Ersthelfer zu wenig tun, aber was will ich denn von einem Ersthelfer erwarten, der maximal 8 Doppelstunden á 90 Minuten als Ausbildung erhält?

Es ist eine utopische Forderung, die Erste Hilfe im Schulunterricht zu verankern. Wir sehen doch bereits jetzt, dass die Schüler nur deswegen zu den Kursen kommen, weil sie müssen. Der Prozentsatz, der freiwillig, weil es ihn interessiert, an dem Kurs teilnimmt, ist an einer Hand abzuzählen. Ebenso bei den Erwachsenen-Kursen.
In jedem Kurs, der von der Berufsgenossenschaft ausgeht, kann man in den Gesichtern der Teilnehmer die Motivation lesen. Und die liest sich wie: „Mach hin, ich will heim, das brauch doch eh keiner.“
Aber hier sind dann die Kursleiter in der Pflicht, eben eine Motivation zu geben. Es ist aber eine Sisyphus-Arbeit, jedes Mal aufs Neue den „Zirkusaffen“ zu geben.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Teilnehmer sowieso alles „besser wissen“, als der Ausbilder, der „da vorne“ steht. Da wird jede Maßnahme, die erklärt wird, kommentiert und es wird erzählt, warum das, was Teilnehmer da für richtig hält, tatsächlich auch richtig ist (Auch wenn es das in Wirklichkeit nicht ist).

Erstaunt bin ich immer wieder über folgende Geschichte, die mir bisher in etwa 85% aller von mir gehaltenen EH/LSM-Kursen erzählt wurde. Erlebt wurde sie immer von einem entfernten Verwandten bzw. einem Bekannten oder dem Verwandten des Bekannten.
Vielleicht kennt sie der ein oder andere:

Ein Motorradfahrer verunglückt und bekommt von dem Ersthelfer (eben demjenigen Bekannten/Verwandten, der die Geschichte erzählt) den Helm abgezogen. Durch eine unglückliche Verletzung bricht der Schädel so, dass die Schädeldecke im Helm verbleibt und das Gehirn aus dem Kopf fällt. Das ist passiert, weil der Mottorradfahrer entweder auf einen Bordstein oder eine Leitplanke gefallen ist.
Diese Geschichte wird im Anschluss von einigen anderen Teilnehmern bestätigt. Sie hätten davon auch schon gehört, oder einem ihrer Bekannten/Verwandten sei das Gleiche passiert.

In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Geschichte um eine sogenannte „Urban Legend“. Es ist eine Geschichte die so ähnlich tatsächlich einmal publiziert wurde. 1979 fand sich diese Geschichte in einer BILDenden Boulevardzeitung, wurde aber kurze Zeit darauf als Ente enttarnt und richtiggestellt. Aber heute noch hält sich diese Geschichte hartnäckig in den Köpfen der Teilnehmer als Argumentation gegen die Helmabnahme.

Auch die Argumentation des Spiegels, die medizinischen Forschungsergebnisse fänden nicht schnell geug ihren Weg in die Kurse kann so nicht bestätigt werden. Wie oft sollen denn die entsprechenden Inhalte geändert werden? Monatlich? Halbjährlich?

Bei allem gebotenen Respekt, aber das sind Aussagen von jemandem, der sich anscheinend mit der Materie nicht auskennt.
Das Problem ist viel eher, das die Leute im Normalfall nur einmal diesen Kurs besuchen, nämlich um ihren Führerschein zu machen. Danach kümmert sich die Mehrheit der Bundesbürger nicht mehr um die Erste Hilfe. Viele geben zwar an, nicht mehr Bescheid zu wissen und würden gerne nochmal einen Kurs besuchen, aber die meisten lassen keine Taten folgen.
Und so liegt die Tatsache, dass die Ersthelfer in Deutschland so „schlecht“ ausgebildet sind, nicht an den Ausbildern oder den Kursinhalten, sondern primär an der Zielgruppe selbst.

Es muss viel mehr in den Köpfen der potentiellen Helfer etabliert werden, dass die Erste Hilfe jeden angeht. Jeder kann in die Situation geraten, Hilfe leisten zu müssen. Und das müssen die Leute verstehen. Es bringt niemandem etwas, wenn nun in blindem Aktionismus Ausbildungsinhalte umgeworfen, angepasst oder rausgelassen werden. Vielmehr muss in der breiten Masse das „Wollen“ nach einem Erste Hilfe-Kurs gestärkt werden.
Als ersten Schritt müssen die aktuellen Teilnehmer motiviert und überzeugt aus den Kursen gehen. Sie müssen das Gefühl haben, helfen zu können und das nicht nur in den nächsten Stunden, Tagen oder Wochen, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg. Und sie müssen danach den Wunsch verspüren, das Gelernte aufzufrischen oder gar zu vertiefen.
Auch wenn sich das jetzt ein wenig nach „Sekte“ anhört, das sollte das Ziel sein.
Die Leute sollen helfen wollen, nicht müssen.

Aber auch die geforderten „kürzeren“ Kurse werden das nicht abschaffen. Eigentlich müssten die Kurse sogar länger sein. Aber eben nicht am Stück. Ein modularer Aufbau wäre sinnvoll, allerdings kann man diesen erst durchsetzen, wenn die Leute kommen wollen.
Der Vorteil wäre, dass man dann eben zielgruppenorientierte Kurse anbieten könnte. Die Durchführung von „Erste Hilfe am Kind“-Kursen ist eben genau so ein Kurs, allerdings ist auch da die Zielgruppenorientierung auch ein wenig „misslungen“, da dort eben auch „gezwungene“ Teilnehmer in den Kursen sitzen.
Aber prinzipiell wäre genau das der richtige Weg. Zielgruppenorientierte Ausbildungsinhalte, bei kürzerer Kursdauer und höher Wiederholungsfrequenz.

Aber da eröffnen sich schon die nächsten Probleme. Wer bestreitet den Verwaltungsaufwand? Wer konzeptioniert die verschiedenen Kurse, bzw. die Zielgruppen? Woher sollen die Einnahmen kommen, die die benötigten Aufwendungen decken?
Die Ausbildung ist bei den Organisationen mehr Prestigesache als Einnahmequelle. Mit der Laienausbildung lässt sich kein Geld verdienen, das verhindern schon die gehobenen Anforderungen seitens der Berufsgenossenschaften. Dieser „Großkunde“ ist elementar für die ausbildenden Stellen. Keiner kann es sich leisten, diesen zu verprellen, also tanzen alle nach deren Pfeife.

Ein großes Problem – und da kann ich dem Spiegel nur zustimmen – sind die, teilweise sehr zweifelhaften, privaten Anbieter. Es kann einfach nicht sein, dass jemand einen EH/LSM-Kurs anbietet, der um 10.00 Uhr anfängt und um 13.00 Uhr fertig ist. Wenn dann noch HLW-Techniken von vor 15 Jahren erklärt werden und als aktuelle Richtlinie des European Resuscication Council (ERC) ausgegeben werden, dann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht. Es muss eine staatliche Regulation her, die auch entsprechend kontrolliert werden muss.

Letztendlich möchte ich noch ein kurzes Wort zur fachlich-didaktischen Eignung der Ausbilderkollegen der Hilfsorganisation verlieren. Jeder der eine Fortbildung zum Ausbilder machen möchte, muss eine fachliche und pädagogische Prüfung ablegen. Ebenso muss eine HLW-Prüfung abgelegt werden. Beim ASB gibt es beispielsweise ein Mentorensystem, das neuen Ausbilderkollegen einen Mentor zur Seite stellt. Vielmehr darf auch nur dann die Ausbilder-Ausbildung begonnen werden, wenn derjenige auch einen Mentor hat. Das soll sicherstellen, dass die Ausbilder nicht „ins kalte Wasser“ geworfen und direkt mit den Teilnehmern „alleingelassen“ werden.
Die Hilfsorganisationen achten darauf, dass die benötigten Kenntnisse vermittelt werden und die Ausbilder werden regelmäßig fortgebildet. Viele meiner direkten Kollegen sind selbst aus dem Rettungsdienst, von einer mangelden Kenntniss der zu vermittelnden Inhalte kann also nicht wirklich geredet werden. Aber auch die Nicht-Rettungsdienstler unter den Ausbildern sind kompetente Leute, die keine Fehlinformationen vermitteln, wie der Spiegel da meines Erachtens suggeriert.
Klar muss auch sein, dass jeder, der an so einem Kurs teilnimmt, mit Dingen konfrontiert wird, über die er sich noch keine Gedanken gemacht hat. Aber es sind nicht die Ausbilder, die zweifelhafte Fragen aufwerfen, sondern in den meisten Fällen die anderen Teilnehmer, die durch „gefährliches Halbwissen“ manchmal sehr viel Schaden anrichten können. Und gerade die rechtlichen Fragen werden oft von den Teilnehmern aufgebauscht, weil sie selbst diese Fragen missinterpretieren.

Ein Erste Hilfe-Kurs sollte also kein notwendiges Muss sein, sondern etwas, das man für sich und vor allem auch für andere tut. Ich will im Notfall helfen können und will im Gegenzug in einem Notfall, der mich betrifft auch geholfen bekommen. Es bleibt ein stetiges Geben und Nehmen. Doch solange die Motivation nur aus Erlangung des Führerscheins besteht, werden qualitativ hochwertigere Kurse ein Traum bleiben.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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