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Antibiotika

Donnerstag, 15. Januar 2009 | Autor: Björn

Aus gegebenem Anlass, möchte ich hier ein paar Worte zu Thema Antibiotika verlieren.
Antibiotika sind ein „beliebtes“ Medikament, welches Berichten zufolge immer, überall und an jeden verschrieben wird.
Selbst bei einem Schnupfen soll eine Mutter für ihr Kind ein Antibiotikum verschrieben worden sein.
Zudem häufen sich Angaben, dass Patienten maximal 3 Tage ihr Antibiotikum genommen haben, vor allem, weil es ihnen danach ja schon wieder besser ging. Auch Patienten, die sich „vorsorglich“ ein Rezept besorgen und dieses dann solange im heimischen Schränkchen aufbewahren, bis ein neuer Schnupfen auftritt. Dass dies nicht empfehlenswert ist, sollte allgemeinhin bekannt sein. Antibiotika sind auch Medikamente und auch bei Antibiotika gilt, dass diese nicht an andere weitergegeben werden sollen, nur weil sie einem selbst „so gut geholfen haben“.
Medikamente werden von Ärzten nicht grundlos verschrieben. Generell wird abgewogen, welcher Patient, bei welcher Erkrankung, welches Medikament, in welcher Dosierung, wie lange zu nehmen hat. „Medikamententausch“ kann unter bestimmten Voraussetzungen lebensgefährliche Situationen herbeiführen und sollte keinesfalls betrieben werden.
Gerade bei Antibiotika sollte vor allem auf die Einnahmedauer geachtet werden. Sie sollten nicht eigenmächtig abgesetzt werden, nur weil man sich nach ein bis zwei Tagen schon wieder besser fühlt.
Antibiotika werden vom Arzt bei bakteriellen Erkrankungen verschrieben. Je nach Erkrankung wird nun ein spezifisches Antibiotikum für eine gewisse Zeit verschrieben. Je schwerwiegender die Erkrankung ist, umso länger muss das Antibiotikum eingenommen werden, in Einzelfällen bis hin zu mehreren Monaten.
Zudem sollte man abklären, ob man vor „Packungsende“ einen weiteren Arztbesuch machen sollte, damit geklärt werden kann, ob die durchgeführte Antibiotika-Therapie ausreichend war oder weitergeführt werden sollte/muss.
Auf jeden Fall sollte die „angebrochene“ Packung vollkommen aufgebraucht werden.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

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Thema: Allgemeines | Ein Kommentar

Stabile Seitenlage bei Säuglingen

Sonntag, 11. Januar 2009 | Autor: Björn

Einige Fragen bringen mich immer wieder ins Grübeln… So auch die folgende.
Also möchte ganz gern die entsprechende Thematik kurz erläutern.

Kinderärzte in ganz Deutschland raten dazu, Säuglinge nicht in Baulage schlafen zu legen. Das liegt an der Prävention gegenüber dem “Plötzlichen Kindstod” (Sudden Infant Death Syndrome: SIDS).
Einzelheiten zu diesem Syndrom, auf das ich hier nicht weiter eingehen möchte, sind weitestgehend ungeklärt.
Bestimmte Risikofaktoren können aber relativ einfach ausgeschaltet werden. Dazu gehört beispielsweise das Schlafen in der Bauchlage, oder auch das Verwenden eines Baby-Schlafsackes anstatt einer Decke.

Von der Bauchlage ist also bei gesunden Säuglingen beim Regelschlaf abzusehen.
Ebenso von einer seitlichen Lage, da sich Säuglinge schon sehr früh selbstständig aus der seitlichen Lage in die Baulage drehen können.

Nun ist die Aussage der Guidelines (Richtlinien zur Wiederbelebung) allerdings, dass bewusstlose Säuglinge in die “Stabile Seitenlage” verbracht werden.
Dies hat selbstverständlich (bei normaler Atmung) absolute Priorität.

Hierbei entsteht keine höhere Gefahr, dass das Baby an SIDS verstirbt, oder dass es aus der Bewusstlosigkeit reanimationspflichtig wird.
Der Säugling ist ja schon bewusstlos, es soll mittels der “Stabilen Seitenlage” die vorhandene normale Atmung gesichert werden. Dadurch, dass der Säugling bewusstlos ist, wird er außerdem in der “Stabilen Seitenlage” liegen bleiben, da sich Bewusstlose bekanntlich nicht bewegen. Sollte sich der Säugling eigenständig drehen, sollte eine erneut Ansprache erfolgen, da der Säugling wieder zu Bewusstsein gekommen sein könnte.
Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob durch die “Stabile Seitenlage” oder einer annähernden Bauchlage ein erhöhtes SIDS-Risiko besteht.
Der Grundsatz, dass bewusstlose Patienten, gleich welchen Alters, bei normaler Atmung in die “Stabile Seitenlage” verbracht, bzw. bei nicht normaler Atmung Herz-Lungen-Wiederbelebt werden, behält trotzdem Gültigkeit.

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Thema: Allgemeines, Erste Hilfe am Kind | 2 Kommentare

Fragestunde

Sonntag, 11. Januar 2009 | Autor: Björn

Gestern habe ich eine recht interessante Frage gelesen, die ich hier einmal kurz behandeln möchte.
Die Fragestellung war, was man bei einer Herz-Lungen-Wiederbelebung beachten muss, wenn es sich bei dem Patienten um eine Frau mit Brustimplantaten handelt.
Die Antwort ist eigentlich recht simpel: Gar nichts.

Die Brustimplantate befinden sich unterhalb der Brüste und folgen bei der liegenden Patientin ebenfalls der Schwerkraft. Des Weiteren liegt der Druckpunkt zwischen den Brüsten, auf dem Brustbein (Sternum). Daher besteht keine Gefahr die Implantate versehentlich zu beschädigen. Zumal selbst bei direktem Druck auf das Implantat an sich, dieses innerhalb des Gewebes „ausweicht“. Man müsste also massiven Druck auf das Implantatkissen ausüben und dabei verhindern, dass es sich bewegt.
Dann könnte es eventuell sein, dass dem Implantat tatsächlich etwas passiert. Die neueren Implantate sind aber zudem mit eine Kochsalzlösung befüllt, so dass selbst bei einem beschädigtem Implantat keine Gefahr für die Patientin besteht.
Ich bin außerdem bei meiner Recherche auf keinen einzigen dokumentierten Fall gestoßen, bei dem etwas Derartiges geschehen ist. Von daher kann man ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass es für Ersthelfer keinen Unterschied macht, ob die Patientin Brustimplantate hat oder nicht,

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