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Anmerkungen zu einem Artikel im “Spiegel” 15/2008

Donnerstag, 18. Dezember 2008 | Autor: Björn

“Der Spiegel” hat in seiner Ausgabe 15/2008 einen „kritischen“ Artikel über die Erste Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Als Ausbilder habe ich mich persönlich angegriffen gefühlt, wie es auch den Lehrern bei dem momentan ja überaus beliebten „Lehrer-Bashing“ gehen dürfte.

„Die Qualität von Erste-Hilfe-Kursen ist so schlecht, dass kaum ein Laie Leben retten kann. Ein Großteil von ihnen probiert es erst gar nicht“

Eine gewagte Überschrift wie ich finde. Natürlich muss man diese Aussage, wenn man den Artikel auch fertig liest, relativieren, die Punkte, die gemacht werden sind nicht frei erfunden, einiges stimmt so tatsächlich. Aber die Kritik, die Kurse seien zu lang und zu realitätsfern, kann man so nicht stehen lassen. Viele meiner Ausbilderkollegen bemühen sich um einen interessanten und realitätsbezogenen Unterricht. Es bringt weder uns als Ausbilder etwas, noch dem Teilnehmer, wenn wir von der „grünen Heide“ erzählen. Aber man muss auch sehen, dass der einzelne Ausbilder sich die Themen, die er behandelt nicht aussucht. Diese werden von der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und den Berufsgenossenschaften vorgegeben. Die jeweilige Organisation hat dann auch noch mal ein Wörtchen mitzureden und gibt offizielle Lehraussagen vor. An diese muss ich mich als Ausbilder halten, möchte ich nicht eigenverantwortlich handeln.
Dass dabei Themen wie das Retten von Verunfallten aus Gefahrensituationen herauskommen, muss ich dann eben hinnehmen. Ob das dann sinnvoll ist oder nicht, darüber müssen sich andere streiten, ich mache als Ausbilder meinen Job und versuche das Verlangte möglichst im Sinne des Teilnehmers herüber zu bringen.

Der Vorwurf, am Teilnehmer vorbei auszubilden, ist nicht nur überzogen, sondern so auch nicht richtig. Die Statistiken, die angesprochen werden sind mir bekannt. Auch ist mir bekannt, dass viele Ersthelfer zu wenig tun, aber was will ich denn von einem Ersthelfer erwarten, der maximal 8 Doppelstunden á 90 Minuten als Ausbildung erhält?

Es ist eine utopische Forderung, die Erste Hilfe im Schulunterricht zu verankern. Wir sehen doch bereits jetzt, dass die Schüler nur deswegen zu den Kursen kommen, weil sie müssen. Der Prozentsatz, der freiwillig, weil es ihn interessiert, an dem Kurs teilnimmt, ist an einer Hand abzuzählen. Ebenso bei den Erwachsenen-Kursen.
In jedem Kurs, der von der Berufsgenossenschaft ausgeht, kann man in den Gesichtern der Teilnehmer die Motivation lesen. Und die liest sich wie: „Mach hin, ich will heim, das brauch doch eh keiner.“
Aber hier sind dann die Kursleiter in der Pflicht, eben eine Motivation zu geben. Es ist aber eine Sisyphus-Arbeit, jedes Mal aufs Neue den „Zirkusaffen“ zu geben.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Teilnehmer sowieso alles „besser wissen“, als der Ausbilder, der „da vorne“ steht. Da wird jede Maßnahme, die erklärt wird, kommentiert und es wird erzählt, warum das, was Teilnehmer da für richtig hält, tatsächlich auch richtig ist (Auch wenn es das in Wirklichkeit nicht ist).

Erstaunt bin ich immer wieder über folgende Geschichte, die mir bisher in etwa 85% aller von mir gehaltenen EH/LSM-Kursen erzählt wurde. Erlebt wurde sie immer von einem entfernten Verwandten bzw. einem Bekannten oder dem Verwandten des Bekannten.
Vielleicht kennt sie der ein oder andere:

Ein Motorradfahrer verunglückt und bekommt von dem Ersthelfer (eben demjenigen Bekannten/Verwandten, der die Geschichte erzählt) den Helm abgezogen. Durch eine unglückliche Verletzung bricht der Schädel so, dass die Schädeldecke im Helm verbleibt und das Gehirn aus dem Kopf fällt. Das ist passiert, weil der Mottorradfahrer entweder auf einen Bordstein oder eine Leitplanke gefallen ist.
Diese Geschichte wird im Anschluss von einigen anderen Teilnehmern bestätigt. Sie hätten davon auch schon gehört, oder einem ihrer Bekannten/Verwandten sei das Gleiche passiert.

In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Geschichte um eine sogenannte „Urban Legend“. Es ist eine Geschichte die so ähnlich tatsächlich einmal publiziert wurde. 1979 fand sich diese Geschichte in einer BILDenden Boulevardzeitung, wurde aber kurze Zeit darauf als Ente enttarnt und richtiggestellt. Aber heute noch hält sich diese Geschichte hartnäckig in den Köpfen der Teilnehmer als Argumentation gegen die Helmabnahme.

Auch die Argumentation des Spiegels, die medizinischen Forschungsergebnisse fänden nicht schnell geug ihren Weg in die Kurse kann so nicht bestätigt werden. Wie oft sollen denn die entsprechenden Inhalte geändert werden? Monatlich? Halbjährlich?

Bei allem gebotenen Respekt, aber das sind Aussagen von jemandem, der sich anscheinend mit der Materie nicht auskennt.
Das Problem ist viel eher, das die Leute im Normalfall nur einmal diesen Kurs besuchen, nämlich um ihren Führerschein zu machen. Danach kümmert sich die Mehrheit der Bundesbürger nicht mehr um die Erste Hilfe. Viele geben zwar an, nicht mehr Bescheid zu wissen und würden gerne nochmal einen Kurs besuchen, aber die meisten lassen keine Taten folgen.
Und so liegt die Tatsache, dass die Ersthelfer in Deutschland so „schlecht“ ausgebildet sind, nicht an den Ausbildern oder den Kursinhalten, sondern primär an der Zielgruppe selbst.

Es muss viel mehr in den Köpfen der potentiellen Helfer etabliert werden, dass die Erste Hilfe jeden angeht. Jeder kann in die Situation geraten, Hilfe leisten zu müssen. Und das müssen die Leute verstehen. Es bringt niemandem etwas, wenn nun in blindem Aktionismus Ausbildungsinhalte umgeworfen, angepasst oder rausgelassen werden. Vielmehr muss in der breiten Masse das „Wollen“ nach einem Erste Hilfe-Kurs gestärkt werden.
Als ersten Schritt müssen die aktuellen Teilnehmer motiviert und überzeugt aus den Kursen gehen. Sie müssen das Gefühl haben, helfen zu können und das nicht nur in den nächsten Stunden, Tagen oder Wochen, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg. Und sie müssen danach den Wunsch verspüren, das Gelernte aufzufrischen oder gar zu vertiefen.
Auch wenn sich das jetzt ein wenig nach „Sekte“ anhört, das sollte das Ziel sein.
Die Leute sollen helfen wollen, nicht müssen.

Aber auch die geforderten „kürzeren“ Kurse werden das nicht abschaffen. Eigentlich müssten die Kurse sogar länger sein. Aber eben nicht am Stück. Ein modularer Aufbau wäre sinnvoll, allerdings kann man diesen erst durchsetzen, wenn die Leute kommen wollen.
Der Vorteil wäre, dass man dann eben zielgruppenorientierte Kurse anbieten könnte. Die Durchführung von „Erste Hilfe am Kind“-Kursen ist eben genau so ein Kurs, allerdings ist auch da die Zielgruppenorientierung auch ein wenig „misslungen“, da dort eben auch „gezwungene“ Teilnehmer in den Kursen sitzen.
Aber prinzipiell wäre genau das der richtige Weg. Zielgruppenorientierte Ausbildungsinhalte, bei kürzerer Kursdauer und höher Wiederholungsfrequenz.

Aber da eröffnen sich schon die nächsten Probleme. Wer bestreitet den Verwaltungsaufwand? Wer konzeptioniert die verschiedenen Kurse, bzw. die Zielgruppen? Woher sollen die Einnahmen kommen, die die benötigten Aufwendungen decken?
Die Ausbildung ist bei den Organisationen mehr Prestigesache als Einnahmequelle. Mit der Laienausbildung lässt sich kein Geld verdienen, das verhindern schon die gehobenen Anforderungen seitens der Berufsgenossenschaften. Dieser „Großkunde“ ist elementar für die ausbildenden Stellen. Keiner kann es sich leisten, diesen zu verprellen, also tanzen alle nach deren Pfeife.

Ein großes Problem – und da kann ich dem Spiegel nur zustimmen – sind die, teilweise sehr zweifelhaften, privaten Anbieter. Es kann einfach nicht sein, dass jemand einen EH/LSM-Kurs anbietet, der um 10.00 Uhr anfängt und um 13.00 Uhr fertig ist. Wenn dann noch HLW-Techniken von vor 15 Jahren erklärt werden und als aktuelle Richtlinie des European Resuscication Council (ERC) ausgegeben werden, dann ist für mich das Ende der Fahnenstange erreicht. Es muss eine staatliche Regulation her, die auch entsprechend kontrolliert werden muss.

Letztendlich möchte ich noch ein kurzes Wort zur fachlich-didaktischen Eignung der Ausbilderkollegen der Hilfsorganisation verlieren. Jeder der eine Fortbildung zum Ausbilder machen möchte, muss eine fachliche und pädagogische Prüfung ablegen. Ebenso muss eine HLW-Prüfung abgelegt werden. Beim ASB gibt es beispielsweise ein Mentorensystem, das neuen Ausbilderkollegen einen Mentor zur Seite stellt. Vielmehr darf auch nur dann die Ausbilder-Ausbildung begonnen werden, wenn derjenige auch einen Mentor hat. Das soll sicherstellen, dass die Ausbilder nicht „ins kalte Wasser“ geworfen und direkt mit den Teilnehmern „alleingelassen“ werden.
Die Hilfsorganisationen achten darauf, dass die benötigten Kenntnisse vermittelt werden und die Ausbilder werden regelmäßig fortgebildet. Viele meiner direkten Kollegen sind selbst aus dem Rettungsdienst, von einer mangelden Kenntniss der zu vermittelnden Inhalte kann also nicht wirklich geredet werden. Aber auch die Nicht-Rettungsdienstler unter den Ausbildern sind kompetente Leute, die keine Fehlinformationen vermitteln, wie der Spiegel da meines Erachtens suggeriert.
Klar muss auch sein, dass jeder, der an so einem Kurs teilnimmt, mit Dingen konfrontiert wird, über die er sich noch keine Gedanken gemacht hat. Aber es sind nicht die Ausbilder, die zweifelhafte Fragen aufwerfen, sondern in den meisten Fällen die anderen Teilnehmer, die durch „gefährliches Halbwissen“ manchmal sehr viel Schaden anrichten können. Und gerade die rechtlichen Fragen werden oft von den Teilnehmern aufgebauscht, weil sie selbst diese Fragen missinterpretieren.

Ein Erste Hilfe-Kurs sollte also kein notwendiges Muss sein, sondern etwas, das man für sich und vor allem auch für andere tut. Ich will im Notfall helfen können und will im Gegenzug in einem Notfall, der mich betrifft auch geholfen bekommen. Es bleibt ein stetiges Geben und Nehmen. Doch solange die Motivation nur aus Erlangung des Führerscheins besteht, werden qualitativ hochwertigere Kurse ein Traum bleiben.

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

info@schockzeichen.de

Thema: Erste Hilfe | Ein Kommentar

Rettungsdienst – Wann nicht?!?

Mittwoch, 17. Dezember 2008 | Autor: Björn

Wer mich kennt, weiß, dass ich eigentlich jemand bin, der gerne Steilvorlagen annimmt und auch meistens versenkt…

Und folgende Steilvorlage fand ich in dem interessanten Blog von einem “Ex-Zivi im Rettungsdient”:

Zusammenfassend kann man sagen, dass einmal kurz “Menschenverstand einsetzen” die Frage, ob der RD erforderlich ist in aller Regel beantwortet.

Als kurze Erklärung vorneweg:

In seinem Blogeintrag ging es um die Fragestellung, wann es nötig ist, den Rettungsdienst zu alarmieren und wann man es sich theoretisch sparen könnte. Ich selbst komme auch aus dem Rettungsdienst und kenne die geschilderten Situationen in fast jeglicher Couleur…

Mein Beispiel hierfür, ist ein Semi-Betrunkener in einer Kneipe, der seit 3 Monaten (!!) Schmerzen im rechten Bein hatte und dem gerade kurz vor Schichtwechsel einfiel, doch einen Rettungswagen mit Sondersignal anfordern zu lassen, weil er jetzt sofort und gleich in Krankenhaus müsse. Bei unserer Ankunft fanden wir einen stehenden Patienten vor.

Warum er nicht am nächsten Tag zum Hausarzt ginge, da seine Schmerzen bei diesem ja wohl bekannt seien? Die Schmerzen seien hochakut und nicht zum aushalten.

Warum er Alkohol getrunken habe? Er müsse doch die Schmerzen betäuben.

Ob er nicht lieber mit einem Taxi ins Krankenhaus fahren wolle, das sei billiger, als mit einem Rettungswagen, für den keine Indikation vorliege? Er sei Sozialhilfeempfänger und habe kein Geld dabei. Er müsse aber nicht unbedingt ins Krankenhaus, alternativ könnten wir ihn auch nach Hause fahren. Er wohne in der XY-Straße (etwa 6 Kilometer von der Kneipe entfernt).

Wie er denn hergekommen sei? Naja, er sei gelaufen.

Die pflichtbewusste Kneipenbesitzerin, die die Leitstelle verständigt hatte, hat sich während unserer kleinen Konversation fein verdrückt.

So viel zum Thema “gesunder Menschenverstand”.

Der “Ex-Zivi” setzt sich mit eben gerade diesen Begebenheiten recht humorvoll auseinander und gibt auch schöne Beispiele.

De Facto ist es nun aber so, dass ich zwar im “Herzen” Rettungsdienstler bin, als Ausbilder den Ersthelfern in den Kursen etwas ganz simples beibringe…

Wann auch immer man sich unsicher über die Situation des Patienten/Angehörigen ist, sollte der Rettungsdienst gerufen werden. Ich weiß, dass mich die Kollegen aus selbigem nun am liebsten steinigen würden, aber wie auch der “Ex-Zivi” schreibt, kann man unter Umständen nicht sicher sein, ob die kleine Verletzung, tatsächlich nur eine kleine Verletzung ist. Daher kann ich nur immer wieder anraten, dass bei (zumindest nachvollziehbaren) Unsicherheiten der Rettungsdienst verständigt werden sollte.

Aber wie ich oben schon zitiert habe, lässt sich der “gesunde Menschenverstand” nicht ersetzen. Natürlich hilft eine regelmäßige “Fortbildung” in Erster Hilfe ebenso weiter, denn je mehr man über Notfälle weiß, umso souveräner kann man mit der Zeit entscheiden, ob es nun tatsächlich ein Rettungswagen sein muss, oder ob es der Privat-PKW nicht auch tut. Aber im Notfall sollte man sich auch mal auf sein Bauchgefühl verlassen…

 

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

 

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Thema: Allgemeines, Rettungsdienst | 2 Kommentare

Die Unfallkasse RLP – Ein Newsletter mit Freude…

Montag, 15. Dezember 2008 | Autor: Björn

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UKRLP) hat in ihrem Newsletter Nr 32/33 vom September 2008 einige interessante Aussagen gemacht, denen ich so nicht zustimmen kann.

 

Hierbei wird ein Beispiel gemacht, mit einem heruntergefallenen Kind von einer Sprossenwand, das sich den Oberschenkel prellt. Anschließend wird ein Rettungseinsatz mit begleitendem Notarzt erwähnt.

Dieser sei unnötig und eine Taxi-Fahrt habe es auch getan.

Dem kann ich nur widersprechen. Gerade wenn das Kind von einer Sprossenwand fällt, ist es nicht auszuschließen, dass es sich nicht noch mehr verletzt hat und auch bei starken Schmerzen ist ein Notarzt-Einsatz ohne Weiteres indiziert.

Aber selbst wenn nicht, kann es der Erzieher/Lehrer nun mal nicht ausschließen, dass nicht noch ein schwerere Verletzung stattgefunden hat.

 

Auch darf der Taxifahrer den Transport, der von der Unfallkasse vorgeschlagen wird, den Transport einfach ablehnen.

Ein Transport mit dem Privat-PKW sei nicht ausgeschlossen, so der zuständige Ansprechpartner Herr Alois Meier, da der Transport eine „Dienstfahrt“ sei.

Ein Rechtsanwalt erwähnte mir gegenüber allerdings, dass man einen Privat-Transport nicht durchführen sollte, da man sich dabei in eine rechtliche Verantwortung bringt, die man als Laie einfach nicht erfüllen kann.

 

Fakt ist, dass auch das Totschlagargument, der Rettungswagen inklusive Notarzt stünde dann „echten“ Notfällen nicht zur Verfügung, ist ein wenig hanebüchen. Selbstverständlich stehen Rettungsmittel nicht in beliebiger Menge zur Verfügung, aber der Fall steht ebenso, wenn ein Betrunkener in der Kneipe liegt.

Die Entscheidungskompetenz, ob ein Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW) oder gar Notarztwagen/Rettungshubschrauber (NAW/RTH) benötigt wird, liegt bei der Rettungsleitstelle. Diese hat die Verantwortung, gegebenenfalls mittels der Rückfragen zu entscheiden, welches und wie viele Rettungsmittel zum Einsatz kommen. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass es der Anrufende “übertreibt“ und deswegen das „falsche“ Rettungsmittel kommt. Aber das ist ein in Kauf zu nehmender Kollateralschaden.

 

Auch ist das Beispiel, dass in diesem Newsletter erwähnt wird, ein wenig realitätsfern, alle von mir befragten Erzieher/Lehrer gaben an, im Falle einer Prellung (wenn diese als solche ersichtlich ist) primär die Eltern anzurufen, auf dass diese die weiteren Entscheidungen treffen. Nur im Falle eine „schwereren“ Verletzung würde ein Notruf abgesetzt.

 

Es ist nun mal eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Niemand wird wegen einer (offensichtlichen) Prellung oder einer Schürfwunde einen Notruf absetzen.

Der Punkt ist, dass ein Notruf bzw. Transport ins Krankenhaus nur bei einer erheblichen Verletzung oder bei starken Schmerzen via Notruf veranlasst wird. Und beides ist rein theoretisch fast eine Notarzt-Indikation. Zumal bei einer Schenkelhalsfraktur (das wäre die schlimmere Variante zu der Schenkelprellung) ein Liegendtransport angezeigt ist, welcher von einem Taxi nicht durchgeführt werden kann.

 

Ein weiterer Punkt ist, dass der Newsletter ausführt, die Eltern „könnten“ angerufen werden, welches faktisch falsch ist, da sie angerufen werden müssen. Vor allem wenn das Kind privat (will heißen im eigenen PKW) in die Klinik/zum Arzt verbracht wird.

 

Bei mir verbleibt trotz allem ein etwas bitterer Nachgeschmack, wenn ich diesen Newsletter lese. Es kann natürlich sein, dass meine Sichtweise verzerrt oder eingefärbt ist, aber jedem, dem ich diesen Newsletter vorgelegt habe, teilt meine Meinung, dass es sich dabei um eine gezielte Verunsicherung der verantwortlichen Erzieher/Lehrer handelt.

Auf diese Frage führte Herr Meier mir gegenüber aus, es handele sich lediglich um eine Herausarbeitung der Sachlage, nicht um eine gezielte Handlungsanweisung. Auf meinen Hinweis, dass die Entscheidungskompetenz über das Rettungsmittel bei der Leitstelle läge bekam ich die Antwort, dass der Ersthelfer vor Ort ja aber schon im gewissen Sinne diese Entscheidung tragen müsse.

>Dem muss ich zwar beipflichten, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Nämlich reicht die Entscheidungskompetenz des Ersthelfers nur bis zu dem Punkt, ob er einen Notruf absetzt oder nicht. Ab da fällt alles Weitere ins Fachgebiet des Leitstellendisponenten.

 

Ich kann nur immer wieder ausführen, dass ein Transport in die Klinik nur durch Fachpersonal erfolgen sollte, es sei denn, der Patient wünscht das nicht.

Aber dabei muss man sich auch immer wieder vor Augen halten, was eigentlich ein Notfall ist. Es ist keine Abschürfung und eigentlich auch keine Prellung. Es handelt sich dabei um schmerzhafte, mittel- bis schwere Verletzungen, Unfälle oder lebensbedrohliche Ereignisse.

Selbstverständlich schließt die UKRLP aus, dass in einem solchen Fall der Transport durch ein Taxi erfolgen sollte, aber mich würde die Statistik interessieren, die zu den Ausführungen in dem Newsletter geführt hat, denn sonst kann ich mich nur fragen, warum man die Erzieher/Lehrer so verunsichern muss.

 

Ebenso darf ein Erzieher/Lehrer nicht ohne Weiteres einen Schüler ohne Beaufsichtigung ins Krankenhaus/zum Arzt bringen lassen.

Ich will mir gar nicht ausmalen, was passieren würde, sollte das Kind (!Achtung es folgt ein Worst-Case-Scenario!) vom Taxi-Fahrer vergewaltigt und umgebracht werden. Ich verwende diese Übertreibung bewußt, um die Problematik zu verdeutlichen.

 

Herr Meier führte aus, man wolle die Erzieher/Lehrer gegenüber der vorliegenden Problematik der unnützerweise gerufenen Rettungsmittel sensibilisieren, aber das sollte man meines Erachtens durch sinnvolle und ausreichende Fortbildung der Lehrer in Erster Hilfe geschehen und nicht durch „zweifelhafte“ Newsletter, die mehr Verunsicherung säen, als die Angesprochenen in ihrem Handeln zu bestätigen.

 

 

Bei Fragen, Korrekturen oder Anregungen freue ich mich über einen Kommentar oder eine E-Mail an:

 

info@schockzeichen.de

Thema: Allgemeines | 2 Kommentare